Üblicher Service beim Zoll?

Hallo,

jemand bekommt ein Paket aus der Schweiz.
Inhalt richtig deklariert, der Zoll öffnet, findet eine Rechnung und berechnet daraus die 19% Einfuhrumsatzsteuer.

Leider war eben nur die eine Rechnung im Paket.

Diese muss nun wohl beim Zoll verbleiben.

Warum eigentlich? Eine Kopie hätte es doch auch getan?

(Dass hier der Versender wohl keine Ahnung hatte, dass er besser zwei Rechnungsexemplare hätte beifügen sollen, sei unbestritten. Aber der Sinn des Rechnung-Original-Behaltens will mir noch nicht so recht einfallen…)

Die Bibel…
…gibt dir in Lukas 18.11. die Antwort…

…gibt dir in Lukas 18.11. die Antwort…

Na, die haben ja auch nur ihre Regeln.
Und des Zöllners Einkünfte sind ja meine / unsere Einkünfte.

Für 43€ hätte man aber schon erwarten können, dass die eine Kopie anfertigen…

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Das ist eine Behörde!!
… und in Behörden ist Kopieren nicht so einfach:

Die Anzahl der vorhandenen Kopierer ist sehr begrenzt, denn die zahlreichen rumlungernden Mitarbeiter würden dieses Gerät sonst benutzen, um Seminararbeiten für studierende Kinder, Bauanträge für das Zweitheim oder selbstverfasste Rezeptbücher zu vervielfältigen.

Ausserem ist Kopierpapier in Ämtern ein kostbares Gut: Das steht da nicht kartonweise rum, sondern muss bei der wöchentlichen Materialausgabe beantragt werden - nicht etwa in den 500er Paketen, sondern z.B. mal 20 Blatt…

Warum sollte das Amt aber auch kopieren? Es hat sich international die gänge Praxis durchgesetzt, dass bei internationalem Versand die Rechnung dreifach vorhanden sein sollte…

Und als PDF kannst du dir sie ja immer noch kommen lassen…
Gruss
Hummel

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