Hallo,
jemand bekommt ein Paket aus der Schweiz.
Inhalt richtig deklariert, der Zoll öffnet, findet eine Rechnung und berechnet daraus die 19% Einfuhrumsatzsteuer.
Leider war eben nur die eine Rechnung im Paket.
Diese muss nun wohl beim Zoll verbleiben.
Warum eigentlich? Eine Kopie hätte es doch auch getan?
(Dass hier der Versender wohl keine Ahnung hatte, dass er besser zwei Rechnungsexemplare hätte beifügen sollen, sei unbestritten. Aber der Sinn des Rechnung-Original-Behaltens will mir noch nicht so recht einfallen…)