Übliches Verfahren bei Sachbeschädigung?

Hallo Experten,

ich würde gerne wissen, welches Vorgehen normalerweise von Seiten der Polizei stattfindet, wenn eine Fensterscheibe absichtlich mit einem Gegenstand (hier: volle Bierflasche) eingeworfen wurde. Die zuständigen Beamten haben den „Tatort“ weder besichtigt noch Zeugen (nicht potentielle, sondern wirklich Zeugen) befragt (Nachbarn), noch die Bierflasche mit möglichen Fingerabdrücken in Verwahrung genommen. Ist die Angelegenheit zu banal für solche Maßnahmen? Das einzige, was stattfand, war eine Anzeige gegen Unbekannt. So eine Scheibe kostet ja doch einiges, und wenn kein Täter ermittelt wird, muss der Wohnungseigentümer selbst dafür aufkommen.

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus und liebe Grüße
Katharina

Hallo Experten,

ich würde gerne wissen, welches Vorgehen normalerweise von
Seiten der Polizei stattfindet, wenn eine Fensterscheibe
absichtlich mit einem Gegenstand (hier: volle Bierflasche)
eingeworfen wurde.

Das von Dir beschriebene - es sei denn die zeitliche naehe zur tat ist gegeben, so dass taeter vor ort festgestell werden koennten.

Die zuständigen Beamten haben den „Tatort“
weder besichtigt

Was sollten sie sich dort ansehen?

noch Zeugen (nicht potentielle, sondern
wirklich Zeugen) befragt (Nachbarn)

Die werden spaeter zur vernehmung geladen, bzw gebeten sich schriftlich zu aeussern.

, noch die Bierflasche mit
möglichen Fingerabdrücken in Verwahrung genommen.
Ist die
Angelegenheit zu banal für solche Maßnahmen?

Leider ja. Es handelt sich zudem um eine Antrags und Privatklagedelikt, d.h. der Eigentuemer muesste die Straverfolgung voraussichtlich mit eigenem Anwalt verfolgen lassen, da die STA wohl kein oeffentliches Interesse haette.

Das einzige, was
stattfand, war eine Anzeige gegen Unbekannt. So eine Scheibe
kostet ja doch einiges, und wenn kein Täter ermittelt wird,
muss der Wohnungseigentümer selbst dafür aufkommen.

Wahrscheinlich wird es so sein.

DM