Hallo Experten,
ich würde gerne wissen, welches Vorgehen normalerweise von Seiten der Polizei stattfindet, wenn eine Fensterscheibe absichtlich mit einem Gegenstand (hier: volle Bierflasche) eingeworfen wurde. Die zuständigen Beamten haben den „Tatort“ weder besichtigt noch Zeugen (nicht potentielle, sondern wirklich Zeugen) befragt (Nachbarn), noch die Bierflasche mit möglichen Fingerabdrücken in Verwahrung genommen. Ist die Angelegenheit zu banal für solche Maßnahmen? Das einzige, was stattfand, war eine Anzeige gegen Unbekannt. So eine Scheibe kostet ja doch einiges, und wenn kein Täter ermittelt wird, muss der Wohnungseigentümer selbst dafür aufkommen.
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus und liebe Grüße
Katharina