Hallo,
ich bin heute meinen Steuerbescheid bekommen und bin verwirrt, weil er dieses jahr abweicht von der Berechnung im WISO-Programm (kriege natürlich weniger zurück ).
Das Wiso-programm hat bei den „Übrig abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen“ den Höchstbetrag lt. §10 Abs. 4 Estg eingesetzt und das Finanzamt aber den Mindestbetrag nach §10 Abs. 1 nr3 Estg, welcher sich aus den Beiträgen zur Krankenversicherung, etc. ergibt.
Was ist denn richtig ?