Übrückungsgeld oder ähnliches?

Guten Tag.

Ich habe folgendes Problem.
Zu den Fakten:
Habe zum 01.10. meine Tätigkeit bei meinem Arbeitgeber gekündigt. Habe daraufhin zum 01.10. ein Gewerbe angemeldet.
Nun meine Frage, ist es noch möglich dafür Unterstützung vom Arbeitsamt zu bekommen ( eine Art Überbrückungsgeld oder ähnliches) womit ich die monatlichen Kosten ( für zB Krankenversicherung) bezahlen kann? Oder gibt es andere Zuschüsse vom Staat? Eine Förderung wie bei einer Ich AG wäre ja jetzt nicht mehr möglich?

Gruß

Anträge sind vor Gründung zu stellen!
Hallo …

Anträge sind vor Gründung zu stellen, im nachhinein gibts keine Möglichkeit mehr.

MfG
BEBOUB

Ok danke.
Könnte ich eigentlich ALG1 beantragen? Gearbeitet habe ich davor ja. Das Unternehmen läuft ja noch nicht wirklich, das kann noch ein paar Monate dauern.Somit sind auch erstmal noch keine Einkommen zu erwarten.

Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wenn Sie Anspruch auf ALG-1 haben dann ja !
Hallo …

wenn Sie Anspruch auf ALG-1 haben, dann können Sie grundsätzlich eine Förderung wie Überbrückungsgeld (evt. Sperrfrist wegen Eigenkündigung möglich) oder Ich-AG beantragen.

Sie müssen sie nur vor der Gründung beantragt haben oder das Gewerbe abmelden, die Förderung beantragen und das Gewerbe wieder neu anmelden.

Dies sollten Sie aber mit dem jeweiligen Fallmanager vorher absprechen!!!

MfG
BEBOUB