übungsaufgabe bwl GmbH Bilanz

Hallo,
bräuchte mal dringend die Lösung zu folgender Übungsaufgabe, da ich selbst nicht drauf komme:

Die Debet-GmbH mit den beiden Gesellschaftern A und B hat zum Jahresende
folgende Bilanz vorgelegt:
Aktiva | Passiva
Sachanlagen 65.000 | Stammeinlage A 20.000
Vorräte 60.000 | Stammeinlage B 10.000
Forderungen aus
Lieferungen und |
Leistungen
150.000 | Darlehen 200.000
Bankguthaben 5.000 | Lieferantenverbindlichkeiten50.000

Summe 280.000 | 280.000

Zum Beginn des nächsten Jahres geht die Nachricht ein, dass die Forderung aus
Lieferungen und Leistungen in Höhe von 150.000,- EUR in voller Höhe ausfällt. Die
beiden Gesellschafter A und B verfügen neben ihrer Stammeinlage über ein
Privatvermögen in Höhe von 100.000,- bzw. 200.000,- EUR.
(a) Wie beurteilen Sie die wirtschaftliche Lage der Debet-GmbH?
(b) Wie beurteilen Sie die Chancen der Gläubiger (= Verbindlichkeiten in Höhe
von zusammen 250.000,- EUR) deren Zahlungsansprüche zu realisieren?

Gedanken hab ich mir gemacht; und zwar bei der a) dass die GmbH verschuldet ist, da Summe Aktiva=130TEuro und Summe Passiva=280TEuro (und Insolvenz anmelden muss), wenn die Gesellschafter nicht ihre Stammeinlagen aus ihrem Privatvermögen erhöhen…Bin mir aber nicht sicher.
Bei der b) würde ich die Chancen auf eher gering einstufen, aber eine plausible Begründung (Rechnung) fehlt mir leider

Vielen Danke schon mal!

hallo,

Gedanken hab ich mir gemacht; und zwar bei der a) dass die
GmbH verschuldet ist, da Summe Aktiva=130TEuro und Summe
Passiva=280TEuro (und Insolvenz anmelden muss), wenn die
Gesellschafter nicht ihre Stammeinlagen aus ihrem
Privatvermögen erhöhen…Bin mir aber nicht sicher.

du hast recht. schaut wirklich schlecht aus.

Bei der b) würde ich die Chancen auf eher gering einstufen,
aber eine plausible Begründung (Rechnung) fehlt mir leider

das ist eher nicht eine frage nach einer rechnung, sondern eher eine rechtliche.
gesellschafter einer gmbh haften nur mit ihrer einlage und nicht mit ihrem privatvermögen, außer bei grober fahrlässigkeit etc.

nun stellt sich die frage, ob man aus der bilanz eine verschleppung der insolvenz lesen kann/will. weil das wäre grob fahrlässig.

lg