Übungsleiter - Freibeträge bei Steuer und Rentenversicherungspflichtgrenze

Jemand hat aus Lehrtätigkeiten beispielsweise Einnahmen von 7000 €.
Er kann die Übungsleiterpauschale von 2100 € geltend machen.
In der Steuererklärung 2012, Anlage EÜR beträfe dies die Zeile 21:
Betriebsausgaben für bestimmte Berufsgruppen und/oder Freibetrag nach §3 Nr 26, 26a und/oder 26b EStG
a) Kann er auf die verbliebenen 4900 € zusätzlich weitere Betriebsausgaben bzw. die 25% Pauschale mit ihrem Maximum von 614 Euro geltend machen, so dass ihm als zu versteuerndes Einkommen lediglich noch 4900 – 614 = 4286 € angerechnet werden
b) Ab einem Einkommen von 400 € x 12 = 4800 € ist er Rentenversicherungspflichtig. Werden die Übungsleiterpauschale und die (pauschale) Anrechnung von Betriebskosten auch hier mit angerechnet, so dass er so auch aus der Rentenversicherungspflicht herausfällt?