Servus,
in veranstaltungsfreien Zeiten kannst Du ohne Gefährdung der studentischen Krankenversicherung beliebig lange arbeiten.
Während des Semesters ist die Berechnung mit 24 h / d ganz zutreffend, weil Du nicht gleichzeitig in Haselünne auf einer Freizeit und in München an der Uni sein kannst.
Die Grenze „20 Stunden“ ist übrigens keine strikte Vorschrift, sondern bloß übliche Handhabung. Es geht darum, dass man bloß studentisch krankenversichert sein darf, wenn das Studium als wesentlicher Lebensinhalt im Vordergrund aller Aktivitäten steht. Wenn jemand z.B. am Ende des Studiums steht und keine regelmäßigen Veranstaltungen besucht, sondern mit Magisterarbeit und Examensvorbereitung kämpft, können die Zeiten verteilt sein, wie sie wollen, solange das Studium nicht hinter der Erwerbstätigkeit in den Hintergrund tritt. Ähnliches gilt z.B. für Chemiker, die halt dann kochen, wenn es Laborplätze gibt, und nicht pünktlich zum ersten Ferientag den Erlenmeyerkolben fallen lassen. Solche Abweichungen vom Standard „20 Stunden maximal, außerhalb von veranstaltungsfreien Zeiten“ müssen aber im Einzelnen ganz konkret begründet und dokumentiert werden, sie sind kein Freibrief.
Schöne Grüße
MM