ich schreibe gerade eine Ausarbeitung über den
„Übungsleiterfrei-betrag“.
Darf ich erfahren, für wen oder was Sie das schreiben? Es scheint ja sehr oberflächlich zu sein denn da wäre zuvor ein Blick ins Gesetz nicht schlecht. Hier haben Sie aber da wohl noch garnicht reingeschaut, wie mir scheint.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
§ 3 Nr. 26 EStG beantwortet alle Ihre Fragen.
Diese Regelung verstehe ich nicht ganz. Wäre es zum Beispiel
auch möglich, nebenberufliche Dozententätigkeiten auch an
privaten, staatlich anerkannten Hochschulen darunter zu
fassen, oder sollen nur Tätigkeiten an echten öffentlichen
Schulen/Hochschulen darunter fallen. Wo finde ich etwas dazu?
Im Gesetz heißt es:
im Dienst oder im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung)
Und darunter fällt die private Hochschule nicht, auch wenn sie staatlich anerkannt ist.
Das geht auch aus der hier bereits von BARUL verkündeten Richtlinie hervor:
http://www.steuerlinks.de/richtlinie/lstr-2008/r3.26…