Hallo!
Ich hoffe, mit dieser Fragestellung kann mir jemand weiter helfen. Wenn
man mit 60% =24h/Woche festangestellt ist, kann man die
Übungsleiterpauschale für 2007 (2100€)als Honorarkraft bei einem als
gemeinnützig anerkannten Träger voll ausschöpfen? (Arbeitgeber ist
informiert). Oder muss ein bestimmter Stundensatz bei der
Honorartätigkeit eingehalten werden? Wie wird das Ganze versteuert?
Zusammen mit der Haupttätigkeit oder einzeln mit Gewinn-/
Verlustrechnung?
Freue mich über Antworten & danke im Vorraus!
Wenn man mit 60% =24h/Woche festangestellt ist, kann man die
Übungsleiterpauschale für 2007 (2100€)als Honorarkraft bei
einem als
gemeinnützig anerkannten Träger voll ausschöpfen? (Arbeitgeber
ist informiert).
Hmm,
die 2.100€ liegen schon über der Grenze von 1.848€.
Oder muss ein bestimmter Stundensatz bei der
Honorartätigkeit eingehalten werden?
Nicht dass ich wüsste.
Wie wird das Ganze versteuert?
Ist bis zu 1.848€ pro Jahr sowieso steuerfrei.
Wenn der Verdienst darüber liegt, dann eine Aufstellung machen Einnahmen - Ausgaben - Fahrtkosten
also ähnlich wie eine Gewinn-/Verlustrechnung?
Wenn das dann immer noch unter 1.848€ pro Jahr liegt: Immer noch steuerfrei.
Wenn darüber: In die „Anlage GSE“ zur Einkommensteuer, letzte Zeile.
Was über den 1.848€ liegt, wird besteuert.
Gruß JoKu
Hi
die Grenze der ÜL-Pauschale ist gerade erst angehoben worden.
die 1.848 sind somit nicht mehr aktuell.
Dennoch wird davon abgeraten, den neuen Betrag in diesem Jahr auszunutzen, da die Genossenschaften (Unfallversicherungen) da mal wieder eine eigene Sicht auf die Sache haben.
Gruß
HaWeThie
Hi,
die ÜL-Pauschale gilt nur, wenn die Tätigkeit Nebenberuflich ist, wobei Tätigkeiten von mehr als 7 Std. pro Woche nicht mehr als Nebentätigkeit eingestuft werden.
Gruß
HaWeThie
die Grenze der ÜL-Pauschale ist gerade erst angehoben worden.
die 1.848 sind somit nicht mehr aktuell.
auf wieviel denn und seit wann?
Dennoch wird davon abgeraten, den neuen Betrag in diesem Jahr
auszunutzen, da die Genossenschaften (Unfallversicherungen) da
mal wieder eine eigene Sicht auf die Sache haben.
Diese Sätze verstehe ich nicht.
Kannst Du das näher erläutern, oder einen Link dazu posten?
Gruß
JoKu
Hi,
die Grenze der ÜL-Pauschale ist gerade erst angehoben worden.
die 1.848 sind somit nicht mehr aktuell.auf wieviel denn und seit wann?
http://www.wdr.de/themen/politik/deutschland/finanzp…
Schöne Grüße
C.
auf wieviel denn und seit wann?
Hmm, dieser Link stammt aus 2006 und äußert nur Vermutungen oder Absichten, die von damals aus gesehen in der Zukunft liegen.
Schöne Grüße
JoKu
Hi,
ich dachte mir, dass du selbst ein wenig googlen kannst 
Also genauer:
http://www.jurablogs.com/de/bungsleiterpauschale-anh…
und mein Haufe Professionell hatte folgende Meldung:
Dem entsprechenden Gesetzentwurf hat nun der Bundestag am 5.7. 2007 zugestimmt; die Zustimmung des Bundesrates soll am 21.9. 2007 erfolgen.
so dass ich folgendes fand:
http://www.personal-office.de/newsDetails?newsID=119…
http://ipos.wallstreet-online.de/nachricht/2155317.html
Es ist also wie geplant Gesetz geworden.
Schöne Grüße
C.
HerzlichenDank fürDeine Links!
ich dachte mir, dass du selbst ein wenig googlen kannst
kann ich auch,
tat ich auch,
wurde aber diesmal nich fündig. 
Schöne Grüße
JoKu
P.s.: Wo gibt es eine verständliche Zusammenfassung dessen,
was sich sonst noch Rückwirkend geändert hat,
bzw. in 2008 ändern wird?
Hi,
HerzlichenDank fürDeine Links!
gern geschehen
ich dachte mir, dass du selbst ein wenig googlen kannst
kann ich auch,
tat ich auch,
wurde aber diesmal nich fündig.
ja, nur mit dem Datum der Verabschiedung im Bundesrat bin ich fündig geworden und das hatte ich nur von meinem Nachschlagewerk für Steuerberater…also ist es verständlich, dass du es nicht finden konntest,
P.s.: Wo gibt es eine verständliche Zusammenfassung dessen,
was sich sonst noch Rückwirkend geändert hat,
bzw. in 2008 ändern wird?
eine richtige Zusammenstellung habe ich nicht gefunden, vielleicht hilft dir das weiter
http://www.finanzamt.bayern.de/informationen/aktuell…
Schöne Grüße
C.
Hallo,
Eine Tätigkeit ist unabhängig von der Vergütung als nebenberuflich einzustufen, falls sie 1/3 der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nimmt.
http://www.wir-im-sport.de/vibss/live/vibssinhalte/s…
Schöne Grüße
C.