Wo auf der Einkommensstuererklärung kann man angeben, dass es sich bei
der selbständigen Tätigkeit um eine Arbeit im Sinne der
Übungsleiterpauschale handelt?
Wo auf der Einkommensstuererklärung kann man angeben, dass es
sich bei
der selbständigen Tätigkeit um eine Arbeit im Sinne der
Übungsleiterpauschale handelt?
Da ich mit einem Programm arbeite, weiss ich leider nicht, wo es genau hinkommt - notfalls gibt es aber immer noch die Möglicheit, eine Anlage zu machen und da die Einnahmen aufzuschlüsseln.
Anlage GSE Seite 2.
Der Freibetrag wird in der letzten Zeile der Anlage GSE Seite 2 berechnet. Das was übrig bleibt (wenn überhaupt) kommt dann oben in die entspr. Zeile.