Darf ich den Übungsleiterfreibertrag auch schon innerhalb von 3 Monaten in Anspruch nehmen,weil ich danach evt. Hauptberuflich selbständig bin?
Habe selbst gekündigt und bin in der Sperrzeit. Bekomme also kein Geld.Da ich mich selbständig machen will als freie Honorarkraft(Übungsleiter im Verein)und nur als nebenberuflich selbständiger an diesen Freibetrag komme,könnte ich doch zumindest theoretisch den Freibetrag vorziehen?Und danach als Hauptberuflich selbständiger den Gründerzuschuß? Geht das?
Hallo Karin,
habe im Moment Deine Anfrage gelesen. Nachdem Dir offenbar noch niemand eine Antwort geschickt hat, wollte ich mich wenigstens melden. Ist das noch relevant?
Wenn ja, habe ich noch Fragen:
Was verstehst Du unter Übungsleiterfreibetrag?
Gründerzuschuß gibt es evtl. vom Arbeitsamt. Da solltest Du dort mal fragen. Wohl aber erst einige Zeit nach Ende Deiner Sperrfrist.
Wenn Du willst, können wir ja auch mal telefonieren. 01736439851
Alles Gute.
Helmut