Hallo!
Angenommen Herr X arbeitet hauptberuflich für einen gemeinnützigen Verein. Kann er für eine Tätigkeit am Wochenende für den gleichen Verein eine Übungsleiterpauschale erhalten?
Grüsse
Diana
Hallo!
Angenommen Herr X arbeitet hauptberuflich für einen gemeinnützigen Verein. Kann er für eine Tätigkeit am Wochenende für den gleichen Verein eine Übungsleiterpauschale erhalten?
Grüsse
Diana
Hallo,
Grundsätzlich ja, aber es kann nur dann eine nebenberufliche Tätigkeit vorliegen, wenn sie mit der hauptberuflichen Tätigkeit nicht unmittelbar verbunden ist. Sie muss von der hauptberuflichen Tätigkeit abgrenzbar sein und sich deutlich von dieser abheben. Es muss also eine andere Tätigkeit vorliegen.
Schöne Grüße
C.