Hallo,
kann die Uebungsleiterpauschale (http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbungsleiterpauschale) fuer die Pflege von Behinderten auch von Einzelpersonen angewandt werden oder muss dafuer ein Unternehmen registriert sein?
Ich zweifle da in Paragraph 53 der Abgabenordnung nur von Koerperschaften die Rede ist (http://dejure.org/gesetze/AO/53.html) - weiss jemand genaueres?
Weiss jemand auch ob man die Uebungsleiterpauschale von 2100 Euro einfach auf die 4800 Euro Bafoeg-Freibetrag aufschlagen und somit 6900 Euro jaehrlich abzugsfrei verdienen darf (wenn es sich um den gleichen Nebenjob handelt)?
Gruss und Dank
Desperado
Hi,
kann die Uebungsleiterpauschale
(http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbungsleiterpauschale) fuer
die Pflege von Behinderten auch von Einzelpersonen angewandt
werden
nein
oder muss dafuer ein Unternehmen registriert sein?
dann geht es auch nicht.
Die Vergütung muss immer von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts gezahlt werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
Ich zweifle da in Paragraph 53 der Abgabenordnung nur von
Koerperschaften die Rede ist
(http://dejure.org/gesetze/AO/53.html) - weiss jemand
genaueres?
in § 3 Nr. 26 EStG ist des öffentlichen Rechts ausdrücklich gefordert
Weiss jemand auch ob man die Uebungsleiterpauschale von 2100
Euro einfach
nichts ist einfach im Steuerrecht
auf die 4800 Euro Bafoeg-Freibetrag aufschlagen
das ist kein steuerrechtlich relevanter Freibetrag, sondern nur für Bafög
und somit 6900 Euro jaehrlich abzugsfrei verdienen darf (wenn
es sich um den gleichen Nebenjob handelt)?
schau mal unter Grundfreibetrag
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/steueraend…
Für 2010 beträgt er 8.004,-€, ganz ohne Verrenkungen. Wenn man noch andere Einkünfte hat, z.B. Lohn wird der Grundfreibetrag natürlich schon von diesen aufgebraucht.
Schöne Grüße
C.