Hallo,
kann die Uebungsleiterpauschale (http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbungsleiterpauschale) fuer die Pflege von Behinderten auch von Einzelpersonen angewandt werden oder muss dafuer ein Unternehmen registriert sein?
Ich zweifle da in Paragraph 53 der Abgabenordnung nur von Koerperschaften die Rede ist (http://dejure.org/gesetze/AO/53.html) - weiss jemand genaueres?
Weiss jemand auch ob man die Uebungsleiterpauschale von 2100 Euro einfach auf die 4800 Euro Bafoeg-Freibetrag aufschlagen und somit 6900 Euro jaehrlich abzugsfrei verdienen darf (wenn es sich um den gleichen Nebenjob handelt)?
Gruss und Dank
Desperado