Übungsleiterpauschale oder Arbeitnehmertätigkeit?

Hallo,
angenommen eine gemeinnützige Organisation wie die Johanniter, das Rote Kreuz, o.A. leisten auf diversen kommerziellen Veranstaltungen Sanitätsdienste und verlangen dafür 19% Mehrwertsteuer (und führen diese natürlich auch ab).
Müssten dann die einzelnen Sanitäter die eine Aufwandsentschädigung für diese Einsätze erhalten diese dann auch versteuern und auf Lohnsteuerkarte arbeiten oder können diese trotzdem noch im Rahmen der Übungsleiterpauschale erhalten werden? Oder fallen Sanitätsdienste allgemein nicht unter die Übungsleiterpauschale?

Vielen Dank auch für die entsprechenden Paragraphen,
KlauS!

Hallo,

Aufwandsentschädigung für diese Einsätze

bekommen sie wirklich nur ihren Aufwand, der mit diesem Einsatz zusammenhängt, entschädigt?
Mit §§ kann ich nicht dienen, aber eine große Organisation sollte eine Stelle haben, die sich mit sowas auskennt und die dann auch beraten darf.

Cu Rene

Servus Klaus,

Übungsleiterpauschale gem. § 3 Nr. 26 EStG

http://www.gesetze.juris.de/estg/__3.html

gilt nur für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, (…), nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Hier also nicht.

http://www.vereinsbesteuerung.info/aufwandsentsch_.h….

Die Tätigkeit der Sanitöter selber ist ihrer Natur nach weisungsgebunden, also nichtselbständige Arbeit. Die Aufwandsentschädigung entschädigt weit mehr als das, was steuerrechtlich Aufwand (= Werbungskosten) wäre, ist also in jedem Fall Arbeitslohn. Versteuern als geringfügige Beschäftigung, falls die 400-€-Grenze eingehalten ist, pauschal durch den Arbeitgeber, oder alternativ über Klasse VI - und dann erstmal den Kameraden beibiegen, dass der Lohnsteuereinbehalt absolut nichts mit der Steuerbelastung zu tun hat…

Wegen der Vorhersehbarkeit der Einsätze kommt eine Pauschalierung der Lohnsteuer wg. kurzfristiger Beschäftigung auch nicht in Frage.

Näheres zur Pauschalierung unter § 40a EStG und bei der Bundesknappschaft:

[http://www.minijob-zentrale.de/DE/0__Home/navNode.ht…](http://www.minijob-zentrale.de/DE/0 Home/navNode.html nnn=true)

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Aufwandsentschädigung für diese Einsätze

bekommen sie wirklich nur ihren Aufwand, der mit diesem
Einsatz zusammenhängt, entschädigt?
Mit §§ kann ich nicht dienen, aber eine große Organisation
sollte eine Stelle haben, die sich mit sowas auskennt und die
dann auch beraten darf.

echt, ist diese Antwort hilfreich…?

Schöne Grüße
C.

Hey, nicht aufgeben! Das kriegen wir auch wieder hin - erinner Dich an die Zeiten von „Helferlein“ etc. - alles überstanden…

Sei gegrüßt

MM

Vielen Dank,

Die Tätigkeit der Sanitöter selber ist ihrer Natur nach
weisungsgebunden, also nichtselbständige Arbeit. Die
Aufwandsentschädigung entschädigt weit mehr als das, was
steuerrechtlich Aufwand (= Werbungskosten) wäre, ist also in
jedem Fall Arbeitslohn.

Werbungskosten wären in diesem Fall nur Fahrtkosten, oder?
Bei 2,50€/h bleibt da sonst nämlich mehr mehr viel übrig…