A hat einen Hauptberuf in Teilzeit und verdient dort 850,- Brutto.
Außerdem ist A 3 Stunden pro Woche als Übungsleiter tätig und erhält dafür 200,-Netto pro Monat (2400,- im Jahr im Rahmen der steuerfreien Übungsleiterpauschale).
Nun möchte A außerdem noch die Pflege seiner Mutter bei sich im Haushalt übernehmen und erhielte aus der Pflegekasse 458,- Netto Pflegegeld.
- Muss nun von den 658,- irgendwas versteuert werden?
- Muss A die beiden Beträge bei der Steuererklärung angaben? 3. Wenn ja wo?
- Könnte A zusätzlich noch einen Minijob annehmen?
Danke
Hallo,
A hat einen Hauptberuf in Teilzeit und verdient dort 850,- Brutto.
Außerdem ist A 3 Stunden pro Woche als Übungsleiter tätig und erhält dafür 200,-Netto pro Monat (2400,- im Jahr im Rahmen der steuerfreien Übungsleiterpauschale).
Was erhält er denn da Brutto?
Nun möchte A außerdem noch die Pflege seiner Mutter bei sich im Haushalt übernehmen und erhielte aus der Pflegekasse 458,- Netto Pflegegeld.
- Muss nun von den 658,- irgendwas versteuert werden?
Für pflegende Angehörige ist das Pflegegeld bis zur Höhe der Sätze nach der Pflegeversicherung steuerfrei. § 3 Nr. 36 EStG.
- Muss A die beiden Beträge bei der Steuererklärung angaben?
Nein.
- Könnte A zusätzlich noch einen Minijob annehmen?
Ja.
Grüße