Übungsleiterpauschale und Pflegegeld ohne Steuerbelastung kombinierbar ?

A hat einen Hauptberuf in Teilzeit und verdient dort 850,- Brutto.

Außerdem ist A 3 Stunden pro Woche als Übungsleiter tätig und erhält dafür 200,-Netto pro Monat (2400,- im Jahr im Rahmen der steuerfreien Übungsleiterpauschale).

Nun möchte A außerdem noch die Pflege seiner Mutter bei sich im Haushalt übernehmen und erhielte aus der Pflegekasse 458,- Netto Pflegegeld.

  1. Muss nun von den 658,- irgendwas versteuert werden?
  2. Muss A die beiden Beträge bei der Steuererklärung angaben? 3. Wenn ja wo?
  3. Könnte A zusätzlich noch einen Minijob annehmen?

Danke

Hallo,

A hat einen Hauptberuf in Teilzeit und verdient dort 850,- Brutto.
Außerdem ist A 3 Stunden pro Woche als Übungsleiter tätig und erhält dafür 200,-Netto pro Monat (2400,- im Jahr im Rahmen der steuerfreien Übungsleiterpauschale).

Was erhält er denn da Brutto?

Nun möchte A außerdem noch die Pflege seiner Mutter bei sich im Haushalt übernehmen und erhielte aus der Pflegekasse 458,- Netto Pflegegeld.

  1. Muss nun von den 658,- irgendwas versteuert werden?

Für pflegende Angehörige ist das Pflegegeld bis zur Höhe der Sätze nach der Pflegeversicherung steuerfrei. § 3 Nr. 36 EStG.

  1. Muss A die beiden Beträge bei der Steuererklärung angaben?

Nein.

  1. Könnte A zusätzlich noch einen Minijob annehmen?

Ja.

Grüße