Übungsleiterpauschale

Als Übungsleiter bei einem Sportverein kann man bis zum Übungsleiterpauschbetrag i.H.v. 1.848,00 € steuerfrei einnehmen.Was passiert eigentlich, wenn zum Jahresende der Betrag dann doch höher ist? Lohnt es sich für einen Übungsleiter im Sportverein zu überlegen, ob er freiberuflich tätig wird? Oder muss er dann am Ende des Jahres alle Übungsstunden absagen? Was muss der Verein machen, wenn der Betrag für das gesamte Jahr bei einem Übungsleiter dann höher wäre?

Möglichkeit:
Den Übungsleiter für den übersteigenden Betrag als 400€ Jobber anstellen.

Gruß JoKu

Hallo!
was muss denn dann der Verein alles beachten? Ist das für einen kleinen Dorfverein nicht zu umständlich?
Welchen Vorteil hat ein Verein, wenn er Freiberufler beschäftigt?
Herzliche Grüße

CF

Ist das für einen kleinen Dorfverein nicht zu umständlich?

Wie auch immer, der Verein muss sich an (steuer-)gesetzliche Vorgaben halten.

Der ÜL muss sich nicht als Freiberufler anmelden.
Er bekommt meiner Meinung nach nur das Geld und fertig.
Das würde ich aber nochmal versuchen nachzulesen in Steuerforen oder beim Stuerberater nachfragen.

Welchen Vorteil hat ein Verein, wenn er Freiberufler
beschäftigt?

Einfache Buchführung: Kohle gegen Quittung

Gruß JoKu

Hallo JoKu,

Möglichkeit:
Den Übungsleiter für den übersteigenden Betrag als 400€ Jobber
anstellen.

nee, die Möglichkeit sehe ich nicht. Es ist doch eine einheitliche Tätigkeit.
Wenn jemand mehr als die Pauschale bekommt, versteuert er eben den übersteigenden Betrag bei seiner Einkommensteuerveranlagung. Es macht auch keinen Unterschied, ob er sich abmüht Freiberufler zu sein oder das als nichtselbständig Tätiger macht. Beide bekommen die Pauschale. Wenn jemand mehr als die Pauschale absetzen will, so muss er insgesamt mehr Kosten als die Pauschale nachweisen -ob sich die Tätigkeit dann überhaupt noch rechnet, steht auf einem anderen Blatt.

Schöne Grüße
C.