Folgende Situation,
als Übungsleiter leite ich eine Sportgruppe in einem Verein. Selbiger zahlt einen symbolischen Betrag (2,-€/ Abend), der in den ÜL-Pauschalbetrag fällt. Die Abteilung selbst, möchte mir aber nun aus den Abteilungsgeldern auch eine Aufwandsentschädigung zahlen (7,-€/ Abend). Auch diese könnten unter den ÜL-Pauschalbetrag fallen (da die mtl. Summe bei max. etwa 150€ liegt), oder ist hier eine Anmeldung als Freiberufler sinnvoll? Auch wurde ich gefragt, ob ich nicht in unregelmäßigen Abständen Kurse in anderen Vereinen halten möchte. Diese könnten wohl grundsätzlich als Honorartätigkeit auch unter die ÜL-Pauschale fallen, oder? Auch diese Einkünfte machen das Kraut nicht fett und alles in allem komme ich sicher nicht über 2400 €/ Jahr.
Hintergründe: mein Mann ist alleinverdiener (Beamter) und wir erwarten darüber hinaus Nachwuchs zum Ende des Jahres.
Nun mache ich mir über die Auswirkungen auf das zu versteuernde Einkommen, das Elterngeld, eine mgl. Erhöhung des KK Beitrages undgl. Gedanken, wenn die Anmeldung als Freiberufler hier empfohlen ist. Da wir ohnehin gut Haushalten müssen, ist die Frage, ob dieser nett gemeinte Unterstützungsversuch der Abteilung hier nicht mehrkosten verursacht.
Eine Eigenständige Suche war zwar interessant, mir gelang es aber nicht alle Fragen in diesem Zusammenhang beantwortet zu finden.
So möchte ich euch bitten, mir ein wenig Licht in diese Dunkelheit meiner Fragen zu bringen.
Lieben Dank für eure Mühen im vorraus