ÜL - Freiberufler - Elterngeld

Folgende Situation,

als Übungsleiter leite ich eine Sportgruppe in einem Verein. Selbiger zahlt einen symbolischen Betrag (2,-€/ Abend), der in den ÜL-Pauschalbetrag fällt. Die Abteilung selbst, möchte mir aber nun aus den Abteilungsgeldern auch eine Aufwandsentschädigung zahlen (7,-€/ Abend). Auch diese könnten unter den ÜL-Pauschalbetrag fallen (da die mtl. Summe bei max. etwa 150€ liegt), oder ist hier eine Anmeldung als Freiberufler sinnvoll? Auch wurde ich gefragt, ob ich nicht in unregelmäßigen Abständen Kurse in anderen Vereinen halten möchte. Diese könnten wohl grundsätzlich als Honorartätigkeit auch unter die ÜL-Pauschale fallen, oder? Auch diese Einkünfte machen das Kraut nicht fett und alles in allem komme ich sicher nicht über 2400 €/ Jahr.

Hintergründe: mein Mann ist alleinverdiener (Beamter) und wir erwarten darüber hinaus Nachwuchs zum Ende des Jahres.

Nun mache ich mir über die Auswirkungen auf das zu versteuernde Einkommen, das Elterngeld, eine mgl. Erhöhung des KK Beitrages undgl. Gedanken, wenn die Anmeldung als Freiberufler hier empfohlen ist. Da wir ohnehin gut Haushalten müssen, ist die Frage, ob dieser nett gemeinte Unterstützungsversuch der Abteilung hier nicht mehrkosten verursacht.

Eine Eigenständige Suche war zwar interessant, mir gelang es aber nicht alle Fragen in diesem Zusammenhang beantwortet zu finden.

So möchte ich euch bitten, mir ein wenig Licht in diese Dunkelheit meiner Fragen zu bringen.

Lieben Dank für eure Mühen im vorraus

Hallo Theali,

zuerst meine Anerkennung für Dein ehrenamtliches Engagement.

Obwohl ich vor ca. 30 Jahren auch in einem Sportverein viel mitgearbeitet habe, kenne ich mich leider kaum aus.

Ich kann daher Deine pauschalen Freibeträge nicht prüfen.

Aber hier findest Du ja im Internet Informationen.

Wenn Du im Rahmen der steuerfreien Pauschalen bleibst, würde ich nichts ändern.

Bei einer Gewerbeanmeldung entstehen als erstes die Anmeldekosten; dann mußt Du den Vereinen Rechnungen mit MWST stellen; Du kannst dann natürlich Deine eigenen nachgewiesenen Kosten gegerechnen und die gezahlte MWST als Vorsteuer von der MWST der Rechnungen an die Vereine abziehen.

Ich bin kein Steuerberater und Sozialversicherungsfachman; ich würde wie folgt vorgegfeb:

Ich würde weiterhin alles über die ÜL-Pauschale vereinnahmen; damit entfallen vorerst keine Angaben an.

Am Jahresende wäre zu prüfen, ob die Jahresfreibeträge überschritten wurden; aber dann kann man ja eigene Kosten ( Werbungskosten = Fahrtkosten u. a. ) absetzen.

Wesentliche Auswirkungen auf zu versteuernde Einkommen und das Elterngeld sehe ich nicht.

Im Zweifel hilft leider nur ein Steuerberater und der kostet Geld.

Daher: Laufen lassen, man kann ja bei der Steuererklärung schon einmal was vergessen, was vor über einem Jahr angefallen ist.

MfG

Stefan Seidel

Hallo,

Hab ein bisschen nachgeforscht und unter
akademie.de/wissen/übungsleiterpauschale etwas gefunden.
hier wird geschrieben das Sie monatlich 200.-€
verdienen dürfen und wöchentlich bis zu 15 Std. arbeiten können.
Hier schreiben die auch,man sollte vorsichtig sein wenn man sich ALG 1 oder Mutterschaft anmeldet,denn beim Arbeitsamt wird ihre Arbeit sehr sehr oft falsch eingeschätzt.
Weisen Sie die ALG-Person darauf hin,das ihre Arbeit

steuerfrei ist und viel unter Ehrenamtlichkeit fällt.

wurde extra färbig unter dem o.g. Titel vermerkt.

Viele Grüße
monika61

Hallo,

über die Auswirkungen zum Elterngeld kann ich nichts sagen. Eine Anmeldung beim Finanzamt braucht nicht zu erfolgen. Es genügt, wenn die Einnahmen / Ausgaben (Übungsleiterpauschale) über die Steuererklärung erklärt werden.