Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. des Übungsleiter-Freibetrags bzw. des steuerlichen Grundfreibetrags.
Wenn man als Übungsleiter tätig ist, ansonsten aber keinerlei Einkünfte hat (bspw. als Schüler, Student oder Hausfrau) - gilt dann die Grenze des ÜL-Freibetrags von 2.100,- € oder die höhere des Grundfreibetrags?
Nochmal kurz formuliert: Wenn man keinerlei andere Einkünfte als die aus der ÜL-Tätigkeit hat, darf man dann trotzdem nur 2.100 € steuerfrei bekommen oder könnte man theoreotisch bis zur Grenze des Grundfreibetrages gehen?
Vielen Dank im Voraus für Antworten…