ÜL-Freibetrag oder Grundfreibetrag?

Hallo,

ich habe eine Frage bzgl. des Übungsleiter-Freibetrags bzw. des steuerlichen Grundfreibetrags.

Wenn man als Übungsleiter tätig ist, ansonsten aber keinerlei Einkünfte hat (bspw. als Schüler, Student oder Hausfrau) - gilt dann die Grenze des ÜL-Freibetrags von 2.100,- € oder die höhere des Grundfreibetrags?

Nochmal kurz formuliert: Wenn man keinerlei andere Einkünfte als die aus der ÜL-Tätigkeit hat, darf man dann trotzdem nur 2.100 € steuerfrei bekommen oder könnte man theoreotisch bis zur Grenze des Grundfreibetrages gehen?

Vielen Dank im Voraus für Antworten…

Null mol Null ess Null bliif Null
Servus,

man kann noch wesentlich höher gehen, ohne ESt zu bezahlen: Der Grundfreibetrag bei der ESt bezieht sich nicht auf die Einnahmen, auch nicht auf die Einkünfte, sondern auf das zu versteuernde Einkommen.

Schöne Grüße

MM

Ich vermute mal, dass die vorhergehende Antort von Laien schwer zu verstehen ist, deshalb die gleiche Antwort nur für Laien:

Es gilt beides in Addition. ÜL-Freibetr.+Grundfreibetr. = das was die genannte Person ohne Steuerbelastung verdienen kann.

gruß

Jörg

Danke!