Üppige Entlohnung für 20 min. Verwaltungsaufw. bei

… Ladendiebstahl

Hallo!
Meiner Tochter ihr Freund (22 Jahre)hat bei Saturn Salzburg eine DVBT Stick mit Antenne vor 5 Wochen gekauft Wert 40 EUR. Da sein Laptop auch gleichzeitig zur Reparatur eingesendet wurde, hat er den DVBT Stick erst jetzt nach der Reparatur des Laptop ausgepackt und wollte diesen ausprobieren. Hier bemerkte er allerdings, dass ein Teil der Antenne fehlte. Da der Kauf schon länger als 30 Tage alt war dachte er sich, beim nächsten Besuch im Saturn nehme er sich einfach eine Antenne (Wert 5 EUR) illegal mit und dann passt das wieder. Hier wurde er jedoch erwischt und auch gleich bei der Polizei angezeigt.
Frage: Kann so eine Diebstahlanzeige in Österreich rückgängig gemacht werden?

Saturn hat ihm nun eine Rechnung gesendet für Universal Verwaltungsaufwand incl. Telefon von 20 EUR, Zeitaufwand GF 40 EUR und Zeitaufwand VKL 30 EUR.

Frage: Darf Saturn all diese Positionen in Rechnung stellen, sind zusammen 90EUR?
Auf den AGB’s von Saturn ist nichts zu lesen, dass hier eine dermaßen hohe Rechnung in Rechnung gestellt wird. Was gibt es hier für eine Rechtsgrundlage, dass hier der Freund der Tochter hier die Rechnung begleichen muss?
Was passiert, wenn die Rechnung bestritten und nicht bezahlt wird?

Hallo, ich bin in der Schweiz zuhause und kenne mich nicht mit Österr. Recht aus. Bin aber persönlich der Meinung, Diebstahl bleibt Diebstahl und finde die Strafe gerechtfertigt. Gruss

Hallo,

also ich weiss nicht genau, ob das in Österreich das Gleiche ist, wie bei uns in Deutschland. Aber ich nehme mal an, dass ja.

Generell handelt Saturn da vollkommen im Recht. Der im Rahmen eines Diebstahls (und der Wert des Produktes ist da unerheblich) entstehende Aufwand bei Saturn kann seitens Saturn gegenüber dem Schädigenden (als der Freund) geltend gemacht werden. Zwar kann man jetzt über die Höhe der Beträge streiten. Aber 50 - 100 EUR sind da schon üblich.

Die Rechtmäßigkeit der Forderung kann aller Voraussicht nach seitens Saturn schon dargelegt werden, weil garantiert im Saturn in Eingangsnähe ein Schild hängt, wodurch auf diese Kosten beim Diebstahl hingewiesen wird. Das reicht wohl auch.

Nicht zu bezahlen wird die Sache aller Voraussicht nach nur teurer machen, da SATURN die Forderung bei einem Ladendiebstahl voraussichtlich nicht fallen lassen wird. Das geht also durch Inkassobüro und gerichtlichen Mahnbescheid bis in eine Verhandlung, wo die Kosten dann irgendwann bei EUR 200+ landen.

Der Nachweis, dass die Kosten ungerechtfertigt sind, dürfte in einem strittigen Verfahren wohl eher schwer zu führen sein. Man darf nicht vergessen: rein moralisch wird jeder Richter wohl eher die Meinung vertreten, dass der Junior den Denkzettel wohl auch verdient hat.

Mein Rat: der Freund sollte zahlen und zwar schnellstmöglich, um weitere Kosten abzuwenden.

Umstände der Tat können zwar in einem strafrechtlichen Verfahren mildernd sein, bei der zivilrechtlichen Forderung der Saturn hingegen sind diese ohne Belang.

Die Anzeige rückgängig machen, kann - wenn überhaupt in Österreich - nur Saturn selbst; in wiefern deren Interesse dazu gegeben ist, wenn deren Forderung nicht bezahlt wird, ist wohl eher nicht fraglich.

Anmerkung in eigener Sache: dieser Rat wurde persönlich nach bestem Wissen und Gewissen abgegen und ist nicht im Sinne einer juristischen Beratung zu verstehen; im Zweifel oder bei dem Wunsch weiter dagegen vorzugehen, rate ich dringend zur Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes mit einschlägigem Fachgebiet.

Viele Grüße

Hallo Buffi,

damit kenn ich mich leider gar nicht aus.

Die hohe Rechnung macht aber durchaus Sinn: Wer 90 Euro für ne 5-Euro-Antenne blechen muss überlegt es sich das nächste Mal wahrscheinlich zweimal, bevor er klaut.

Wenn das mit dem Rechnung bestreiten schief geht, kommen am Ende noch die Gerichtskosten dazu.

mfg
Noob3000

Hallo,
leider kann ich Ihnen im österreichischen Recht nicht weiterhelfen.
Bzgl Frage 1 nehme ich mal an, dass es nicht viel anders als in Dtl sein wird: Eine Diebstahlsanzeige kann nicht zurückgezogen werden, da ab Kenntnis des Sachverhalts durch das Einreichen einer Anzeige eines Diebstahls als Offizialdelikt (anders bei sog. Antrags- und Ermächtigungsdelikten) die Polizei und Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen verpflichtet sind. Allerdings wird bei Diebstahl geringwertiger Sachen, was für Sachen im Wert bis zu 50 Euro gilt, das Verfahren in der Regel (bei Ersttat u.ä.) eingestellt.

Bzgl Frage 2 gehe ich mal davon aus, dass es im österreichischen Recht eine Norm im Schadensersatzrecht gibt, die den Geschädigten in den Zustand zurückversetzen will, wie er wäre, wenn die schädigende Handlung( Diebstahl der Antenne) nicht passiert wäre. Verwaltungsaufwand durch Telefonate, Lohnkosten durch Mehrarbeit etc sind da leider nicht zu unterschätzen. Angemessen müssen sie natürlich sein- es soll ja eigtl nur der tatsächliche Schaden beglichen werden. Nicht unstreitig ist auch, ob bei einem Diebstahl Kosten für Sicherheitsmaßnahmen wie Kameras o.ä., die es gerade ermöglichen, den Dieb zu fassen, zu ersetzen sind. In Dtl ist eine gesetzliche Grundlage dazu im Bürgerlichen Gesetzbuch zu finden - so wird es auch in Österreich sein, nehme ich an. In den AGBs weniger.
Ich persönlich denke, bei oben genanntem Betrag würde sich zum Bestreiten der Rechnung ein Gang zum Anwalt wahrscheinlich nicht unbedingt lohnen - letztendlich geht es ja nicht um die gesamten 90 Euro,sondern nur um einen Teilbetrag, der in Rechnung gestellt wurde, aber nicht gefordert werden konnte. Wird die Rechnung nicht beglichen und es wird Klage von der Gegenseite erhoben, sitzt man bei deren Erfolg auf den Betrag weit übersteigenden Gerichtskosten, Anwaltskosten und Verzugszinsen.

Der Fall könnte auch ein wenig anders aussehen, wenn es sich bei dem fehlenden Teil der Antenne um einen Gewährleistungsanspruch handelte, d.h. beim Kauf der ersten DVBT-Antenne fehlte etwas, das eigtl laut Saturn im Lieferumfang enthalten sein sollte. Das wird aus Ihrer Beschreibung nicht ganz klar. Aber in Dtl könnte es wahrscheinlich dazu führen, dass es strafrechtlich zumindest kein Diebstahl war.

Aber naja, wie gesagt, im Speziellen kann ich dir sonst leider nicht weiterhelfen als dir eine grobe Tendenz zu geben, von der ich denke, dass es in Österreich ähnlich sein wird.

Hallo Buffy,
leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen. Mit österreichischen Gesetzen kenne ich mich gar nicht aus, auch beim deutschen Strafrecht würde ich Dir lieber einen Fachmann/Juristen empfehlen.

LG
Undine

Hallihallo,
Diebstahl bleibt Diebstahl, Saturn ist da im Recht. Ich empfehle Zaehne zusammenbeissen und Strafe bezahlen. Eine Verweigerung dessen fuehrt mit Garantie zu weiter erhoehten Kosten fuer Sie (Gericht, Anwalt, usw) und das ists sicher nicht wert Die Sache ist ohnehin schon schlimm genug