UG Befreiung von der Sozialversicherungspflicht

Ist man bei Gründung einer UG mit Tätigkeitsgebiet Pflegedienst automatisch von der Sozialversicherungspflicht befreit?

Als Freiberufler im Pflegedienst ist es ja fast unmöglich bzw. sehr langwierig die Statusfestellung der BFA zu bekommen.
Hat jemand Erfahrung, ob der Geschäftsführer bei Gründung einer UG automatisch die Freistellung erhält, oder muss man in diesem Bereich auch ein Statusfeststellungsverfahren durchlaufen?

Hallo,

der Status hängt von den Verhältnissen in der UG ab. Wer z.B. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer ist, der ist Selbständiger.

Viele Grüße
Oliver H.