Ist man bei Gründung einer UG mit Tätigkeitsgebiet Pflegedienst automatisch von der Sozialversicherungspflicht befreit?
Als Freiberufler im Pflegedienst ist es ja fast unmöglich bzw. sehr langwierig die Statusfestellung der BFA zu bekommen.
Hat jemand Erfahrung, ob der Geschäftsführer bei Gründung einer UG automatisch die Freistellung erhält, oder muss man in diesem Bereich auch ein Statusfeststellungsverfahren durchlaufen?