UG Gründung (Mini-GmbH)

Allgemeine Frage:

Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) und Co. KG

Handelsregistereintragungen von

XYZ UG (Haftungsbeschränkt)
XYZ UG (Haftungsbeschränkt) & Co KG

liegt vor.

Welche der Firmen ist in dem Fall eigentlich die nach außen auftritt?

Finanzamt schreibt die Firma „XYZ UG“ an und möchte Fragebogen, Geschäftsführervertrag und Eröffnungsbilanz haben!

Warum nur von der UG?

Brauchen beide Firmen eigentlich eine Bankverbindungen?

Danke

Hallo!

Also wenn das die Firmen des Fragestellers wären, würde ich mal fragen: „Warum gründest Du etwas das Du nicht verstehst?“.

Trotzdem beantworte ich gerne die Fragen:

Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) und Co. KG

Ja, das soll vorkommen

Handelsregistereintragungen von

XYZ UG (Haftungsbeschränkt)
XYZ UG (Haftungsbeschränkt) & Co KG

Soweit so gut.

Welche der Firmen ist in dem Fall eigentlich die nach außen
auftritt?

Die UG & Co. KG ist üblicherweise die Gesellschaft, die das Aktiv-Geschäft betreibt.

Finanzamt schreibt die Firma „XYZ UG“ an und möchte
Fragebogen, Geschäftsführervertrag und Eröffnungsbilanz haben!

Das ist normal, das sollte man denen auch alles geben.

Warum nur von der UG?

Schätze mal von der UG & Co. KG kommt ein paar Tage später. Es kann gut sein, dass die Firmen von verschiedenen Stellen oder sogar von verschiedenen Finanzämtern bearbeitet werden. Deshalb kann es schon sein, dass das eine länger dauert wie das andere.

Brauchen beide Firmen eigentlich eine Bankverbindungen?

Ja, auf jeden Fall. Wenn man keine eigenständigen Bankverbindungen hat, würde das wahrscheinlich mit einerm steuerlichen Fiasko enden.

Gruß

Jörg