UG (haftungsbeschränkt) als Student

Guten Tag,
folgendes Problem:
Wenn man als Student eine UG gründen will, darf der Verdienst ja nicht mehr als 400 EUR/Monat betragen, da man ja sonst seinen Studentenstatus bzw. seinen Baföganspruch verliert.

Daher folgende Fragen:

  1. Gilt das Stammkapital als Eigentum der UG oder der Gesellschafter (da ja das Bafögamt ab 5200 Euro den Baföganspruch verwehrt)?

  2. Fallen die 25% des Jahresüberschusses, die zum Jahresende in die Rücklage eingestellt werden, ebenfalls unter den Verdienst?

Hallo,
ich wieß ja nicht, wie es bei dieser UG läuft, aber bei einer GmbH reicht es, wenn ich richtig informiert bin, schon aus, wenn man z. B. einfach einen Kredit aufnimmt, die 25000 Euro auf seinem Konto hat (und dieses dann nachweisen kann anhand des Kontoauszugs) und diese 25000 nach Eröffnung des Unternehmens wieder runternimmt. Die müssen GLAUBE ICH nur einmal vorhanden gewesen sein.

Die müssen GLAUBE ICH nur
einmal vorhanden gewesen sein.

Da irrst Du Dich. Sie müssen dauerhaft in der GmbH verbleiben, sonst wäre die Sache ja witzlos mit dem Stammkapital. Natürlich gibt es einige „Gründer“ die das Geld wieder abhaben, bis zur Insolvenz juckt das auch niemand aber dann…

Jörg

Richtig, aber wenn die Insolvenz vom Geschäftsführer verschleppt bzw. verzögert wird, ist der GF persönlich haftend. Das wars dann mit der beschränkten Haftung. Das Stammkapital muß in den Büchern existent bleiben. Es darf natürlich für Waren und Ausstattung ausgegeben werden. Das bildet dann aber einen Unternehmenswert, der in Haftung genommen werden kann. Die empfohlene Konstruktion ist da sehr abenteuerlich, gelinde gesagt.