hi leute,
kann mir einer folgendes sagen.
ein mensch hat eine UG mit 1 euro stammkapital gegründet. nun hat dieser mensch über ein paar monate rechnungen angesammelt und um diese bezahlen zu können, privateinlagen in die ug getätigt. kann dieser mensch diese privateinlagen in stammkapital umwandeln?
im buchhalterischen kann man das weniger als privateinlagen sondern vielleicht eher als „kredite durch gesellschafter“ bezeichnen. was meint ihr dazu?
es geht darum, dass inzwischen eigene rücklagen gebildet worden sind und man nun mit den privaten einlagen respektive mit den krediten des gesellschafters die 25.000 euro voll hat.
danke