UG (haftungsbeschränkt)

hi leute,

kann mir einer folgendes sagen.

ein mensch hat eine UG mit 1 euro stammkapital gegründet. nun hat dieser mensch über ein paar monate rechnungen angesammelt und um diese bezahlen zu können, privateinlagen in die ug getätigt. kann dieser mensch diese privateinlagen in stammkapital umwandeln?

im buchhalterischen kann man das weniger als privateinlagen sondern vielleicht eher als „kredite durch gesellschafter“ bezeichnen. was meint ihr dazu?

es geht darum, dass inzwischen eigene rücklagen gebildet worden sind und man nun mit den privaten einlagen respektive mit den krediten des gesellschafters die 25.000 euro voll hat.

danke

Hallo Sahnepudding,
dazu folgendes:

Nun, meines Wissens werden 25 Prozent der erwirtschafteten Beträge in Stammkapital umgewandeslt, d.h., man muss ein Viertel der erwirtschafteten Überschüsse als Einlagen einbringen!

Wenn nun die UG weiterhin bei einem Euro steht, der Betreiber aus der UG Rücklagen in Höhe von 25.000,00 € hat bilden können, aber die UG nicht fähig ist,laufende Rechnungen aus dem Geschäftsbetrieb zu zahlen, da würde ich an Stelle des UG-Inhabers ad hoc beim Steuerberater vorsprechen und einen Weg aus dem Dilemma suchen.

Immer vorausgesetzt, die Rücklagen sind aus Geldern gebildet, die - eventuell aus überhöhten Geschäftsführergehältern resultierend - aus dem Geschäftsbetrieb der UG stammen, die im geschilderten Fall - bei weiterhin einem Euro Srammkapital vorausgesetzt - insolvent wäre.

Wenn die Rücklagen aus anderen Bereichen stammen, nicht die Rechnungen begleichen und rückwirkend als Einlage deklarieren, sondern eine runde Summe als Einlage einbringen und die Rechnungen im Namen der UG und von Konten der UG begleichen!