Hi,
angenommen ein Student bezieht Halbwaisenrente, Kindergeld und ist Familienversichert.
Dieser Student möchte nun eine UG gründen, damit ihm weder das Kindergeld noch die Halbwaisenrente gestrichen wird. Werden die Unternehmensgewinne beim Kindergeld und der Halbwaisenrente angerechnet, wenn die UG keine Gewinne ausschüttet und der Student, der auch GF ist, sich kein Gehalt bezahlt? Hat die Tätigkeit als Geschäftsführer irgendwelche Auswirkungen auf eine der oben genannten Leistungen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Grüße Benny