Im Moment ist die UG als Kleingewerbe eingestuft (also im
Moment noch keine Umsatzsteuer ID). Welche Information muß
dann auf eine Rechnung? (Die reguläre Steuernummer vom
Finanzamt oder kann man die Steuernummer dann „weglassen“)?
Ja ja, die Kleingewerbe…
Ich nehme an, es ist ein Kleinunternehmer (§ 19 UStG) gemeint.
Gemäß § 14 UStG muß die umsatzsteuerliche Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identnummer des Unternehmens auf der Rechnung enthalten sein.
Da aber der Rechnungsempfänger keine Vorsteuer aus der Rechnung von Kleinunternehmern abziehen kann, ist es m. E. nicht weiter tragisch, wenn in diesem Fall keine der beiden Steuernummern angegeben ist. Zumindest ist es für den Rechnungsempfänger kein zivilrechtlich durchsetzbarer Zahlungsverweigerungsgrund, wenn die Nummern fehlen, da ihm hieraus kein Schaden entsteht.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald