Danke für die Infos.
Wenn beide Gesellschafter zu 50 % sind, dann könnten sie doch beide Geschäftsführer werden und eine Befreiung von den Sozialabgaben beantragen. Sehe ich das richtig. Ihr Geschäftsführergehalt wird dann noch versteuert nach Lohnsteuer 6, was sich die Gesellschafter dann eventuell über die Jahressteuererklärung zurückholen können. Sie können dann aber auch für beide Jobs (den Hauptjob und den Geschäftsführernebenjob) Werbungskosten etc. ansetzen. Weiterhin können Kosten die beiden Geschäftsführer im Rahmen ihrer Tätigkeit für die UG entstehen ansetzen. Z.b. Kauf von 2 PC, 2 Druckern etc. Wenn dann noch Geld in der UG übrig ist, wird davon 25 % zurückgelegt, den Rest können sie als Gewinn ausschütten, der in der Einkommenssteuererklärung mit 25 % Abgeltungssteuer belegt ist.
Die Höhe des Gehaltes können die Gesellschafter selber festlegen. Reicht es auch, wenn Gesellschafter Nr.1 ein Geschäftsführergehalt von 100 Euro bekommt, Gesellschafter Nr. 2 bekommt auch 100 Euro und es wird der Ehemann der einen Geschäftsführerin eingestellt. Der Ehemann bekommt 400 Euro als Minijobber. Oder geht das nicht, da der Minijobber mehr verdient als die Geschäftsführerinnen?