UG kostengünstig

Hallo,

ist es möglich eine UG kostengünstig zuführen dergestalt, dass zwei Personen eine UG gründen, beide treten als Gesellschafter-Geschäftsführer auf und arbeiten auf 400 Euro Basis. Da beide einen Hauptjob haben, müssen sie keine Lohnstdeuer etc. mehr zahlen, da die UG pauschal 30 % abführt. Die UG macht aufgrund der Lohnkosten keinen Gewinn und muss daher keine Steuern zahlen. Die beiden Geschäftsführer müssen keine weiteren Steuern oder Sozialversicherungsbeträge zahlen, da sie bereits durch ihren Hauptjob abgesichert sind.

Vielen Dank für Hilfe!

Hallo!

Minijob bei der „eigenen“ UG (Gesellschafter-Geschäftsführer) geht nicht, es muss ein abhängiges Arbeitsverhältnis vorliegen.

Gruß

derschwede77

danke für die Antwort!

Wie würden sich dann das Einkommen als Gesellschafter auf den Hauptjob auswirken?
Sagen wir mal Einkommen als Hauptjob 700 Euro netto und 300 Euro netto als Geschäftsführer-Gesellschafter. Werden die 300 Euro netton in Steuerklasse 6 eingeordnet?

Hallo!

Ja, das wäre zunächst mit Steuerklasse 6 abzurechnen. Bei diesen niedrigen Einkünften würde ich aber mal rechnen, ob dann über die Einkommensteuerveranlagung nicht ein großer Teil, oder vielleicht sogar alles, wieder erstattet wird.

Das kommt halt auf Familienstand, sonst. Einkünfte, etc. an. kann man pauschal nicht sagen.

gruß

derschwede77

Wenn zusätzlich noch der Mann einer Gesellschafterin angestellt werden soll für das Betreiben einer Internetseite, kann er als Mini-Jober angestellt werden? Er wäre kein Gesellschafter.

Müssen sich die Geschäftsführerinnen ein Gehalt auszahlen, oder können sie für den Anfang auf ein Gehalt verzichten.

Die UG macht aufgrund der Lohnkosten keinen Gewinn und muss
daher keine Steuern zahlen.

Hallo,

da wird sich bald das Finanzamt melden und sich fragen ob hier eine Gewinnerzielungsabsicht dahinter steht.
Wenn nicht, wird die günstige Versteuerung bald wieder Vergangenheit sein und es kann eine kräftige Nachzahlung erwartet werden.

grüße
miamei

Hallo!

Ja, nicht-Gesellschafter können als Minijobler angestellt werden.

Man sollte hier aber ein paar Spielregeln beachten, um nicht irgendwann 4 Jahre später steuerlich oder sozialversicherungsrechtlich „auf die Nase zu fallen“.

Wenn es so weit ist, würde ich den Gang zu einen Steuerberater empfehlen um nicht in die klassischen Fallen verdeckte Gewinnausschüttung oder Ehegatten-Arbeitsverhältnis zu tappen.

Gruß

derschwede77

Gewinnerzielungsabsicht

Das gibt es bei einer UG/GembH in dieser Form nicht.

Gruß

Jörg

1 Like

Danke für die Infos.

Wenn beide Gesellschafter zu 50 % sind, dann könnten sie doch beide Geschäftsführer werden und eine Befreiung von den Sozialabgaben beantragen. Sehe ich das richtig. Ihr Geschäftsführergehalt wird dann noch versteuert nach Lohnsteuer 6, was sich die Gesellschafter dann eventuell über die Jahressteuererklärung zurückholen können. Sie können dann aber auch für beide Jobs (den Hauptjob und den Geschäftsführernebenjob) Werbungskosten etc. ansetzen. Weiterhin können Kosten die beiden Geschäftsführer im Rahmen ihrer Tätigkeit für die UG entstehen ansetzen. Z.b. Kauf von 2 PC, 2 Druckern etc. Wenn dann noch Geld in der UG übrig ist, wird davon 25 % zurückgelegt, den Rest können sie als Gewinn ausschütten, der in der Einkommenssteuererklärung mit 25 % Abgeltungssteuer belegt ist.

Die Höhe des Gehaltes können die Gesellschafter selber festlegen. Reicht es auch, wenn Gesellschafter Nr.1 ein Geschäftsführergehalt von 100 Euro bekommt, Gesellschafter Nr. 2 bekommt auch 100 Euro und es wird der Ehemann der einen Geschäftsführerin eingestellt. Der Ehemann bekommt 400 Euro als Minijobber. Oder geht das nicht, da der Minijobber mehr verdient als die Geschäftsführerinnen?

Wenn beide Gesellschafter zu 50 % sind, dann könnten sie doch
beide Geschäftsführer werden und eine Befreiung von den
Sozialabgaben beantragen. Sehe ich das richtig. Ihr
Geschäftsführergehalt wird dann noch versteuert nach
Lohnsteuer 6, was sich die Gesellschafter dann eventuell über
die Jahressteuererklärung zurückholen können. Sie können dann
aber auch für beide Jobs (den Hauptjob und den
Geschäftsführernebenjob) Werbungskosten etc. ansetzen.
Weiterhin können Kosten die beiden Geschäftsführer im Rahmen
ihrer Tätigkeit für die UG entstehen ansetzen. Z.b. Kauf von 2
PC, 2 Druckern etc. Wenn dann noch Geld in der UG übrig ist,
wird davon 25 % zurückgelegt, den Rest können sie als Gewinn
ausschütten, der in der Einkommenssteuererklärung mit 25 %
Abgeltungssteuer belegt ist.

Das stimmt so.

Die Höhe des Gehaltes können die Gesellschafter selber
festlegen. Reicht es auch, wenn Gesellschafter Nr.1 ein
Geschäftsführergehalt von 100 Euro bekommt, Gesellschafter Nr.
2 bekommt auch 100 Euro und es wird der Ehemann der einen
Geschäftsführerin eingestellt. Der Ehemann bekommt 400 Euro
als Minijobber. Oder geht das nicht, da der Minijobber mehr
verdient als die Geschäftsführerinnen?

Das geht.

Gruß

derschwede77