Hallo,
ich habe eine kleine „App“ geschrieben, mit meinem Anwalt gesprochen und von diesem den Rat erhalten, eine UG zu gründen.
Leichter gesagt als getan. Bisher sind mir folgende Dinge klar bzw. unklar:
Ich benötige eine Satzung, da gibt es Mustersatzungen für den Fall „Ein-Mann-Unternehmen/1 EUR Stammkapital“.
Damit gehe ich zu einem Notar, der sich dann um die Eintragung ins Handelsregister kümmert, nachdem ich ein Geschäftskonto eröffnet habe und das Stammkapital darauf eingezahlt habe und dieses dem Notar bewiesen habe. Diesbezüglich habe ich an anderer Stelle häufiger gelsen, dass gerade dieses Stammkapital (1 EUR) Bar einzuzahlen ist, was sich für mich fast wie ein Widerspruch anhört. Vielleicht bedarf es da schon einiger Klärung.
Für den Notar sind ca. 50 EUR einzuplanen.
Für die Eintragung ins Handelsregister nochmal ca. 100 EUR.
Für die doppelte Buchführung mit Bilanz - zu welcher ich verpflichtet bin - wird üblicherweise ein Steuerberater beauftragt.
Die UG lässt sich als Nebentätigkeit betreiben.
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Wie verträgt sich das mit dem BAföG? Angenommen ich habe 1000 EUR monatlichen Gewinn, würde dieser dann angerechnet? Ich denke nicht, denn angerechnet wird nur Einkommen, was ich mir aber selbst bezahlen würde, könnte ich selbst wählen, oder?
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Wie lässt sich die UG überhaupt als Nebentätigkeit gründen?
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Wie wirkt sich das auf die ganzen Versicherungen aus. Wenn ich als Geschäftführer der UG bei der UG angestellt bin und Gehalt bekomme, arbeite ich sicher auf 2. Lohnsteuerkarte. Muss ich mich um Sozialversicherung, Krankenversicherung (was gibt es da noch?) doch auch selbst kümmern.
Ich denke gerade das mit der Krankenversicherung schwappt ab einem gewissen Punkt über. Wo lese ich soetwas nach?
Steurn: Wann wird das Finanzamt das erste mal aktiv?
Was ist mit Beiträgen der IHK, wie werden die berechnet, die muss ich sicherlich auch bezahlen.
Soweit erstmal, ich hoffe mir kann jemand sagen, wo mein bisheriger Informationsstand noch Haken und Ösen hat.
Liebe Grüße,
einheitswurzel