UG neben der Uni gründen

Hallo,

ich habe eine kleine „App“ geschrieben, mit meinem Anwalt gesprochen und von diesem den Rat erhalten, eine UG zu gründen.

Leichter gesagt als getan. Bisher sind mir folgende Dinge klar bzw. unklar:

Ich benötige eine Satzung, da gibt es Mustersatzungen für den Fall „Ein-Mann-Unternehmen/1 EUR Stammkapital“.

Damit gehe ich zu einem Notar, der sich dann um die Eintragung ins Handelsregister kümmert, nachdem ich ein Geschäftskonto eröffnet habe und das Stammkapital darauf eingezahlt habe und dieses dem Notar bewiesen habe. Diesbezüglich habe ich an anderer Stelle häufiger gelsen, dass gerade dieses Stammkapital (1 EUR) Bar einzuzahlen ist, was sich für mich fast wie ein Widerspruch anhört. Vielleicht bedarf es da schon einiger Klärung.

Für den Notar sind ca. 50 EUR einzuplanen.

Für die Eintragung ins Handelsregister nochmal ca. 100 EUR.

Für die doppelte Buchführung mit Bilanz - zu welcher ich verpflichtet bin - wird üblicherweise ein Steuerberater beauftragt.

Die UG lässt sich als Nebentätigkeit betreiben.

  • Wie verträgt sich das mit dem BAföG? Angenommen ich habe 1000 EUR monatlichen Gewinn, würde dieser dann angerechnet? Ich denke nicht, denn angerechnet wird nur Einkommen, was ich mir aber selbst bezahlen würde, könnte ich selbst wählen, oder?

  • Wie lässt sich die UG überhaupt als Nebentätigkeit gründen?

  • Wie wirkt sich das auf die ganzen Versicherungen aus. Wenn ich als Geschäftführer der UG bei der UG angestellt bin und Gehalt bekomme, arbeite ich sicher auf 2. Lohnsteuerkarte. Muss ich mich um Sozialversicherung, Krankenversicherung (was gibt es da noch?) doch auch selbst kümmern.

Ich denke gerade das mit der Krankenversicherung schwappt ab einem gewissen Punkt über. Wo lese ich soetwas nach?

Steurn: Wann wird das Finanzamt das erste mal aktiv?

Was ist mit Beiträgen der IHK, wie werden die berechnet, die muss ich sicherlich auch bezahlen.

Soweit erstmal, ich hoffe mir kann jemand sagen, wo mein bisheriger Informationsstand noch Haken und Ösen hat.

Liebe Grüße,

einheitswurzel

Hallo! Viele Fragen

Ich benötige eine Satzung, da gibt es Mustersatzungen für

den Fall „Ein-Mann-Unternehmen/1 EUR Stammkapital“.

Das ist nicht Dein Bier. Das macht der Notar, falls Du es mal vorher gelesen haben möchtest, hier ein Link http://www.brennecke-partner.de/pdf/083110_musterpro…

Damit gehe ich zu einem Notar, der sich dann um die

Eintragung ins Handelsregister kümmert, nachdem ich ein
Geschäftskonto eröffnet habe und das Stammkapital darauf
eingezahlt habe und dieses dem Notar bewiesen habe.

Genau so. Erstens Notar, dieser beurkundet die Gründung der Gesellschaft. Mit einer Kopie der Urkunde gehst Du zu einer Bank Deiner Wahl und eröffnest ein Konto auf Namen der UG.

Diesbezüglich habe ich an anderer Stelle häufiger gelsen, dass
gerade dieses Stammkapital (1 EUR) Bar einzuzahlen ist, was
sich für mich fast wie ein Widerspruch anhört. Vielleicht
bedarf es da schon einiger Klärung.

Es muss nicht bar eingezahlt werden. Es kann überwiesen werden oder per Scheck. das Stammkapital der UG muss auf dem konto vorhanden sein.

Für den Notar sind ca. 50 EUR einzuplanen.

Für die Eintragung ins Handelsregister nochmal ca. 100 EUR.

Das kommt hin, es könnten auch 50 € mehr sein, aber so in etwa stimmts.

Für die doppelte Buchführung mit Bilanz - zu welcher ich

verpflichtet bin - wird üblicherweise ein Steuerberater
beauftragt.

Das ist gut

Die UG lässt sich als Nebentätigkeit betreiben.

Das ist irrelevant. Es gibt auch beim Gewerbe kein Nebengewerbe, wenns auch millionenfach im internet steht. Ein UG ist eine UG genauso wie ein Gewerbe ein Gewerbe ist.

  • Wie verträgt sich das mit dem BAföG? Angenommen ich habe
    1000 EUR monatlichen Gewinn, würde dieser dann angerechnet?
    Ich denke nicht, denn angerechnet wird nur Einkommen, was ich
    mir aber selbst bezahlen würde, könnte ich selbst wählen,
    oder?

So denke ich auch, allerdings wenn die UG nichts auszahlt ist sie irgendwann viel wert, sie sitzt ja förmlich auf dem Geld, dann hätte man Vermögen was das Bafög-amt auch interessieren würde.

  • Wie lässt sich die UG überhaupt als Nebentätigkeit gründen?

Siehe oben

  • Wie wirkt sich das auf die ganzen Versicherungen aus. Wenn
    ich als Geschäftführer der UG bei der UG angestellt bin und
    Gehalt bekomme, arbeite ich sicher auf 2. Lohnsteuerkarte.

Oder auf erster wenn die nicht schon irgendwo vergeben ist.

Muss ich mich um Sozialversicherung, Krankenversicherung (was
gibt es da noch?) doch auch selbst kümmern.

Nein, Sozialversicherungspflicht besteht nicht, nur Steuerpflicht. Wenn man bei seiner „eigenen“ UG oder GmbH angestellt ist unterliegt das nicht der Sozialversicherungspflicht.

Ich denke gerade das mit der Krankenversicherung schwappt ab
einem gewissen Punkt über. Wo lese ich soetwas nach?

Das muss man klären, das kommt ja aber auch noch auf andere Faktioren an, was auptberuflich läuft oder Familienversicherung, etc.

Steurn: Wann wird das Finanzamt das erste mal aktiv?

Ca. 1-2 Wochen nach Gründung erhält man das Begrüßungspaket. Evtl. sind monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugeben.

Was ist mit Beiträgen der IHK, wie werden die berechnet, die

muss ich sicherlich auch bezahlen.

Grundbeitrag + gewinnabhängiger Zuschlag. bei der örtlich zuständigen IHK nachfragen.

Soweit erstmal, ich hoffe mir kann jemand sagen, wo mein
bisheriger Informationsstand noch Haken und Ösen hat.

Ich unterstütze die Wahl eines Steuerberaters, das ist sinnvoll wenn man von dem Thema keine Ahnung hat, es gibt jedoch Steuerberater, die bei einer UG/GmbH gleich Dollarzeichen in die Augen bekommen, weils halt überlicherweise was größeres ist. Rede vorher über Honorare, nicht dass das App 2000 € einbringt und der Stuerberater 3000 € kostet.

Gruß

Jörg

Hallo Jörg,

ja - ein paar Fragen :wink:

Vielen Dank für die Schnelle Antwort, entwas nachfragen muss ich allerdings noch…

Die UG lässt sich als Nebentätigkeit betreiben.

Das ist irrelevant. Es gibt auch beim Gewerbe kein
Nebengewerbe, wenns auch millionenfach im internet steht. Ein
UG ist eine UG genauso wie ein Gewerbe ein Gewerbe ist.

Annahme: Jetzt gründe ich diese UG und stehe dann formal als Geschäftsführer da. Wer kann dann kommen und sagen: Sie sind Student, haben Studentenstatus, beziehen BAföG, zahlen keine Rentenversicherungsbeiträge, zahlen nicht in die Sozialkassen ein und sie wollen jetzt Geschäftsführer ein UG sein? Na moment!
Gibt es da keinerlei kritische Punkte?

  • Wie verträgt sich das mit dem BAföG? Angenommen ich habe
    1000 EUR monatlichen Gewinn, würde dieser dann angerechnet?
    Ich denke nicht, denn angerechnet wird nur Einkommen, was ich
    mir aber selbst bezahlen würde, könnte ich selbst wählen,
    oder?

So denke ich auch, allerdings wenn die UG nichts auszahlt ist
sie irgendwann viel wert, sie sitzt ja förmlich auf dem Geld,
dann hätte man Vermögen was das Bafög-amt auch interessieren
würde.

Das Vermögen der UG ist also tatsächlich mein Vermögen? Ich dachte, die UG steht als juristische Person mit ihrem Vermögen, solange ich es mir nicht selbst als Gehalt auszahle, eigenständig da.

Ich denke gerade das mit der Krankenversicherung schwappt ab
einem gewissen Punkt über. Wo lese ich soetwas nach?

Das muss man klären, das kommt ja aber auch noch auf andere
Faktioren an, was auptberuflich läuft oder
Familienversicherung, etc.

Ich bin wie schon gesagt in erster Linie Student und nicht mehr Familienversichert, sondern ganz herkömmlich. Aber da gilt sicher: KV fragen, die können mir das sicher sagen. Danke.

Steurn: Wann wird das Finanzamt das erste mal aktiv?

Ca. 1-2 Wochen nach Gründung erhält man das Begrüßungspaket.
Evtl. sind monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugeben.

I see. Lässt sich im Vorfeld klären, in welchem Interval die Umsatzsteuer-Voranmeldung abzugeben ist?

Vielen Dank nochmal, hilft mir schon weiter.

Grüße,

ehw

P.S. Vielleicht nicht grad 1 € Stammkapital wählen. Sonst müsste man vom Notar direkt auf das Insolvenzgericht, weil die Gesellschaft schon durch die Gründungskosten überschuldet ist, also vielleicht 500€ oder 1000€.

Gruß

Jörg

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Ist man dann zur doppelten Buchführung verpflichtet?

Annahme: Jetzt gründe ich diese UG und stehe dann formal als
Geschäftsführer da. Wer kann dann kommen und sagen: Sie sind
Student, haben Studentenstatus, beziehen BAföG, zahlen keine
Rentenversicherungsbeiträge, zahlen nicht in die Sozialkassen
ein und sie wollen jetzt Geschäftsführer ein UG sein? Na
moment!
Gibt es da keinerlei kritische Punkte?

Nein. Was ich nicht weiss, ist wie Vermögen beim Bafög angerechnet wird. Und das ist die UG unzweifelhaft.

Das Vermögen der UG ist also tatsächlich mein Vermögen? Ich
dachte, die UG steht als juristische Person mit ihrem
Vermögen, solange ich es mir nicht selbst als Gehalt auszahle,
eigenständig da.

Ja, aber Dir gehört die UG, sie kann verkauft werden, und stellt einen Vermögensgegenstand dar.

I see. Lässt sich im Vorfeld klären, in welchem Interval die
Umsatzsteuer-Voranmeldung abzugeben ist?

Monatlich, wenn nicht die Kleinunternehmerregelung gewählt wird.

Wenn sowieso ein StB zur Erstellung dieser beauftragt werden soll, empfiehlt sich jetzt schon ein Beratungsgespräch.

Ja

keine Befreiung nach § 241a HGB für eine UG
Hi !

Ist man dann zur doppelten Buchführung verpflichtet?

Da eine UG Formkaufmann nach § 6 HGB ist, sind für diese die handelsrechtlichen Vorschriften über den Jahresabschluss anzuwenden. Kaufleute haben danach eine Bilanz + GuV (z.T. auch Anhang + Lagebericht) aufzustellen. Eine Befreiung von dieser Pflicht sieht § 241a HGB vor. http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__241a.html Dieser gilt jedoch nicht für Personen- und/oder Kapitalgesellschaften.

BARUL76

Hatte ich jetzt auch schon nachgeguckt.

Eine Befreiung für Kleinst-Kapitalgesellschaften steht offensichtlich nur zur debatte.

Alles klar. Dann weiß ich bescheid. Vielen Dank für die Infos.

Eine kurze abschließende Frage hab’ ich noch:

Ich kann doch schon monatlich selbst festlegen, was ich mir ausbezahle und in welcher Höhe, oder?

Ich mein wenns gut läuft zahl ich mir 300 EUR und im nächsten schlechten monat halt 100 oder nix, wie auch immer. Stimmt das so?

Gibt es irgendwelche formalitäten für die Gehaltsauszahlung oder einfach überweisen und dokumentieren?

grüßle,

einheitswurzel

Hallo!

Ja, Du musst mit der UG einen Anstellungsvertrag schließen. Ist zwar irgendiwe sinnlos, da Du sowohl als Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschreibst, das Finanzamt schreibt eine solche Vereinbarung jeoch vor.

Finanzamtstechnisch ist es unter Umständen problematisch, wenn das Gehalt ständig variiert, aber auc für dieses Problem sollte ein Steuerberater Lösungen bieten.

Gruß

Jörg