UG oder GmbH als Rentner mit 63?

Werte Mitglieder,

Bevor ich die Fragen stelle eine kurze Erläuterung zum Sachverhalt:

Ist es nach dem Steuerrecht/ allgemein legal und möglich folgende Theorie eines Bekannten zu verwirklichen: Ein Mensch der das Recht hat und die Vorraussetzungen erfüllt mit 63 Jahren in Vollrente zu gehen, könnte von seiner bisherigen Selbstständigkeit als Einzelunternehmer eine UG oder GmbH gründen (damit er sein Unternehmen auf unbestimmte Zeit fortführen könnte) und sich selber ein Unternehmerlohn in Höhe von 450€ ausbezahlen? Ein Rentnet mit 63 Jahren darf ja nur 450€ als Minijob verdienen. Hierbei handelt es sich momentan um ein sehr kleines Einzelunternehmen was sich knapp über Wasser halten kann. Eine Rentenzahlung würde dabei privat extrem unterstützend wirken da er kaum Liquidität von der Firma benötigen würde. Eine Firmenauflösung kommt für ihn noch nicht in Frage da sich Schulden angesammelt haben die noch ein paar Jahre abbezahlt werden müssen.

Frage 1: Wäre das legal? (Laut seinem Steuerberater ja, denn es gibt kein Gesetz gegen er verstoßen würde)

Frage 2: Wenn nein, was für Möglichkeiten hat er sonst mit der Voraussetzung das Unternehmen fortzuführen und Rente in Anspruch nehmen zu können? Eventuell das die FIrma auf eine andere Person läuft?

Bitte um Antwort.

Vielen Dank.

[Name vom www Team entfernt]

Servus,

Frage 1: Wäre das legal?

Ja. Und hierzu:

Laut seinem Steuerberater ja

die Empfehlung, dass es nicht nützlich ist, mit einem StB zusammenzuarbeiten, dessen Auskünften man nicht trauen will oder kann.

Schöne Grüße

MM

ich kann darauf keine sichere Antwort geben. Meine Empfehlung: Kostenlosen Rat bei der IHK oder falls es Handwerk ist, bei der Handwerkskammer holen. Ansonsten eine rechtsverbindliche Auskunft durch einen RA des Gewerberechts einholen.
Besten Gruß
DGK

Sofern man wirklich Regelaltersrente (so heißt die Vollrente nämlich richtig) bezieht,ist der Nebenverdienst egal.

Sofern man wirklich Regelaltersrente (so heißt die Vollrente
nämlich richtig) bezieht,ist der Nebenverdienst egal.

Hier dürfte wohl eher die abschlagsfreie Rente mit 63 gemeint sein, wofür die Aussage stimmt.

Richtig @Tet, dass habe ich gemeint. Tut mir leid wegen meiner nicht korrekten Ausdrucksweise.

Danke Herr Kretschmer für den Hinweis! Gruss Keilus.