Uheberrecht am Bild

Mann bietet gewerblich Babyfotoshootings im Internet an und hat auf seiner Internetseite eine Seite mit Beispielfotos damit die Kunden eine Vorstellung haben haben wie es vielleicht bei ihrem Baby aussieht.
Versehendlich war eins der Bild auf der Seite nicht sein eigenes Bild sondern von einem anderen Fotograf. Hier liegt nun eine Bildverletzung vor und der Fotograf mit den Rechten Mahnt die Firma ab. Die Frage die sich stellt gibt es für so einen Fall Summen wie hoch die Gebühr für solche Verletzungen am Bild sind. Ist die Summe gleich ? Gibt es für solche Fälle Preistabellen. Kann die Summe einfach Kläger festgesetzt werden? Wäre schon wenn der ein oder andere hier helfen könnte

Hallo,

Versehendlich war eins der Bild auf der Seite nicht sein
eigenes Bild …

Naja. Komisches „Versehen“.

Das Problem an dieser Stelle ist meist ein Abmahn-Geiler Anwalt, der dann gleich den Streitwert 5-stellig ansetzen will. Des weiteren gibt es durchaus Richter, die auf dem Standpunkt stehen, dass Anwälte auch von was leben müssen :frowning:

Wäre ich in so einer Situation, so würde ich über einen Mittelsmann, der nicht gleich auf mich zurückgeführt werden kann, versuchen, ein Angebot für eine legale Veröffentlichung des Fotos zu bekommen. Kommt hier z.B. ein Angebot über 50€, so ist natürlich das Ansetzen eines Streitwerts von 10.000€ für das unerlaubt veröffentlichte Foto gut weg zu argumentieren.

Ansonsten sollte jeder mittlerweile wissen, dass man für ebay-Auktionen und Homepages am besten seine Bilder selber macht…

Viele Grüße
Lumpi

hallo (das ist eine allgemein gebräuchliche und gern gesehen Grußformel),

Mann bietet gewerblich Babyfotoshootings im Internet an …

Also nicht für den privaten Gebrauch.

Die Frage die sich stellt gibt es für so
einen Fall Summen wie hoch die Gebühr für solche Verletzungen
am Bild sind.

Richtwerte ja, aber jeder Fotograf kann seine Preise selbst machen.

Ist die Summe gleich? Gibt es für solche Fälle Preistabellen.

Nein.

Kann die Summe einfach Kläger festgesetzt werden?

Ja.

Als Hausnummer: Zum normalen Honorar kommen idR 100 % Aufschlag für unberechtige Nutzung. Dazu noch einmal 50 % wegen fehlender Quellenangabe. Für in der Werbung genutzte Bilder (gehen wir einmal davon aus, dass der Fotograf ein Profi war und das Bild gut) würde ich einmal für den Kurzeinsatz 300 Euronen veranschlagen, plus eben die Zuschläge.

lg
Richard (siehe oben)

Hi, ja die MFM Honorarrichtlinien werden meist vor Gericht anerkannt.
http://www.mittelstandsgemeinschaft-foto-marketing.d…

OL