Uhr verkaufen: Jetzt Glas Kratze

Hallo zusammen,
hatte letzte Woche einem Freund eine Uhr „geliehen“ mit dem Hintergrund ihm diese auch verkaufen zu wollen. Der Freund wollte diese Uhr dann doch nicht kaufen, ich bekam diese aber mit einem Kratzer auf dem Glas zurück. Auf die Frage, woher der Kratzer kommt, sagte er mir, er habe keine Ahnung. Bei der Uhr handelt es sich nicht um ein Geschenkartikel, daher wurde der Wert der Uhr vermutlich beeinträchtigt. Der Freund ist haftpflichtversichert.

Den Schaden kann ich nicht genau beziffern. Ich Schätze den Schaden auf (tiefgeschätzt) 30.- (hochgeschätzt) 70.-. Da eine Armbanduhr jedoch mit einem neuen Glaseinsatz nicht in den ursprünglichen Zustand zurück versetzt werden kann käme eigentlich der Wert der Wiederbeschaffung in betracht. Ob das Abschleifen des Glases möglich ist weiß ich leider nicht.

Was soll ich tun?

Wäre dankbar für eure Antworten.

Guten Tag!

Geliehene, gemietete und gepachtete Sachen, bzw. Sachen die Gegenstand eines Aufbewahrungsvertrags sind, sind bei den WEITAUS MEISTEN Versicherungsverträgen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen!

Sollte der Freund zu den 5% Glücklichen in Deutschland gehören, die laut Verbraucherschutzorganisationen NICHT falsch versichert sind,
hätten Sie allerdings unter Umständen Glück gehabt!

Wie wahrscheinlich das ist, brauche ich nicht anzuführen!

Mit freundlichen Grüén
Christoph Mittler

Vielen Dank für die schnelle Antwort zu später Stunde. Rein hypothetisch, sind in den meisten Versicherungen Kaufverträge berücksichtigt? Im Grunde war die Uhr bereits verkauft, ich habe fest damit gerechnet. Aus Kulanzgründen, da es ein Freund ist, wollte ich keinen Aufstand machen.

Über Zeitwerttabellen verfüge ich nicht. Verlange 50% vom Neupreis und er kann die Uhr behalten. Mein Vorschlag!

Wäre sie hypothetisch verkauft gewesen, wäre sie hypothetisch sein Eigentum gewesen und demnach ein nicht versicherter Eigenschaden! Sorry!

So wie ich das sehe, kannst Du Deinen Freund für die Wiederherstellung gem. §823 ff BGB haftbar machen; der Schaden selbst kann jedoch nicht über die private Haftpflichtversicherung Deines Freundes reguliert werden, da er geliehen wurde. Ich denke jedoch, dass ein Schaden bis 70 Euro unter zwei erwachsenen Menschen durchaus gut zu regeln ist, da ein Uhrmacher die Uhr tadellos wieder herstellen kann. Der Wert der Wiederbeschaffung bedeutet allerdings gem. BGB, dass der Zeitwert der Uhr anzusetzen ist, wenn diese nicht reparabel ist. Das bedeutet, dass eine Uhr, die z.B. vor 10 Jahren 100 Euro gekostet hat, heute mit bestenfalls 10 Euro anzusetzen ist; Anspruch auf eine neue Uhr besteht nicht.

MfG
CKH

Geliehene Sachen sind nur in ganz wenigen Hafpflichtversicherungen mitversichert, außerdem wird es schwierig sein, nachzuweisen, wann oder durch wen den die Beschädigung herbei geführt worden ist.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

Hallo…

Es ist schwer hier etwas allgemeingültiges zu sagen, da es unterschiedliche Regelungen bei Haftpflichtversicherungen gibt… Ich würde mal sagen, dass bei 95% aller Verträge ein Schaden an geliehenen Sachen ausgeschlossen ist. Wie dies bei Deinem Freund geregelt ist weiß nur seine Haftpflichtversicherung… Einfach mal den Schaden melden und schauen was passiert… Ich geh aber nicht davon aus das bezahlt wird. Und wenn, dann maximal den ZEITWERT der Uhr…

Egal ob die Versicherung bezahlt oder nicht hast Du aber selbstverständlich einen Rechtsanspruch Deinem Freund gegenüber… Wenn er tatsächlich Deine Uhr beschädigt hat muss er für den Schaden aufkommen… Zur Not aus eigener Tasche…

Wenn ich Dir weitergeholfen habe würde ich mich über ein Sternchen freuen…

Die Haftpflicht wirds nicht übernehmen, da geliehen, gepachtet, gemietet.

Versichert wäre eh nur der Zeitwert. Der ist bei so einer Uhr quasi bei Null. Eine neue Uhr steht dir nicht zu. Vermutlich nicht mal der Zeitwert, sondern nur eine Wertminderung. Aber wollen wir bei diesen Preisen nicht kleinlich sein. Er soll dir 10 Euro oder ein Bier ausgeben und gut ist. Mehr ist halt nach deutschem Recht nicht drin. Du hast keinen Anspruch auf mehr.

Und mal ehrlich: Wenn ein Uhrglas einen Kratzer bekommt, dann handelt es sich nicht mal um Saphirglas. Das ist Made-in-China Qualität. Um die Uhr mit einem Freund zu streiten ist keine gute Idee. Du hättest ihm sie nicht mal zum Kauf anbieten sollen.

Sorry, aber du wolltest ja hoffentlich die Wahrheit hören.

Gruß

Nun, wenn du den Schaden ersetzt haben willst, musst du Schadenersatzansprüche bei dem geltend machen, der den Schaden deiner Ansicht nach verursacht hat.
Und wenn dieser Freund Privathaftpflichtversichert (PHV) ist, wird sich dessen Vers. mit dem Vorgang befassen - vorausgesetzt er hat eine anständige PHV, die auch Schäden an gemieteten / geborgten Sachen einschließt.

Die PHV wird immer die preiswerteste Variante zur Schadenbeseitigung wählen; worin die im konkreten Falle liegt, weiss ich nicht. Viel Russ wird wohl nicht gemacht bei dieser lächerlichen Schadenhöhe.

Danke, Danke für viele weitere Antworten. Momentan kann man die gleiche Uhr noch neu erwerben, der Preis liegt über 200.-, es ist keine „alte“ Uhr. Wie bereits erwähnt bezweifle ich eine tadellose Wiederherstellung durch einen Uhrmacher (ausser, das Glas muss nur geschliffen werden). Wird das Glas ausgewechselt werden müssen, ist eine Instandsetzung in den ursprünlichen Zustand ausgeschlossen.
Fazit: AGB der Police welzen? Macht ja wenig sinn einen Schaden zu melden der am Ende nicht bedient wird.

Vom Schädigerin Ersatz oder Reparatur verlangen
MfG
WS

Hallo Kotztropf,

zunächst der Hinweis, dass in der privaten Haftplichtversicherung grundsätzlich ein Ausschluss für Schäden an geliehenen Sachen besteht. D.h. hier greift die Haftpflichtvericherung grundsätzlich nicht, so dass der Schaden von Ihrem Freund selbst zu tragen ist.

Gem. den gesetzlichen Regelungen haben Sie Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten bzw. des Zeitwertes. Sollte bei einer Reparatur eine Wertminderung eingetreten sein, so hätten Sie grundsätzlich auch Anspruch auf die Wertminderung.

Sprechen Sie Ihren Freund entsprechend darauf an. Zur Vermeidung von Verstimmungen hilft evtl. auch ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten von einem Sachverständigen, um Ihren Anspruch auf eine neutrale Aussage zu stützen.

Hoffe das hilft schon mal weiter…

Viele Grüße
Nancy

Hallo kotztropf,

es ist einmal eine sache der beweislage. wer den schadenersatz von einem anderen möchte muß beweisen, dass der, der den schaden ersetzen soll, auch dafür verantwortlich ist. dein freund streitet ja ab. es dürfte daher etwas schwer sein den freund zum ersatz des schadens heranzuziehen.
der wert der uhr ist natürlich beeinträchtigt.
ich würde empfehlen, einmal damit zum uhrmacher zu gehen. diesem die uhr zu zeigen uns seinen rat bezüglich des ersatz des glases oder des ausschleifens einzuholen. die dann zu erwartenden kosten sollten jedoch in einem gesunden verhältnis zum wert der uhr stehen.

wenn die kosten dann bekannt sind- sprich nochmal mit deinem freund- vielleicht übernimmt er ja doch etwas!?

einige dich vielleicht mit im auf eine wertminderung !
Anrecht auf ersatz der wiederbeschaffung und oder neuwert besteht nicht. lediglich anspruch auf zeitwert. die ph ersicherung wird in aller regel nichts übernehmen. schäden an geliehenen oder gepachteten gegenständen sind ausgeschlossen.

vielleicht konnte ich etwas helfen, grüße hook

eine schwierige sache. die haftpflichtversicherung kann nur zahlen, wenn ein verschulden vorliegt, ohne die sache im besitz zu haben.
meine empfehlung: bei einem uhrmacher ein neues glas einsetzen lassen - auf eigene rechnung - ohne eine versicherung einzuschalten .

viele gruesse
r h