Uhr verkauft- geht sie oder nicht

Hallo
Angenommen jemand verkauft bei Ebay eine echt silberene Uhr die wiegt 31 Gramm. In der Beschreibung steht nicht ob sie geht oder nicht.Die Uhr wird für 15 € verkauft.
Geht man bei einem Uhrenkauf selbstverständlich davon aus ,dass sie
geht ? Muss in der Artikelbeschreibung drin stehen ob sie geht oder nicht?
15 € sind ja mal grade der Silberwert…
Bei einer Rücknahme ( ob die notwendig ist oder nicht muss man noch klären) ,wer kommt für das Porto auf ? Der Verkäufer ,der nicht geschrieben hat ,ob die Uhr geht oder nicht oder der Käufer ,der nicht gelesen hat ,ob da steht ,ob die Uhr geht oder nicht ?

Gruß
Kosmokatze

hier der Artikeltext:
Ich biete hier eine schöne silberne Uhr an. Sie ist gestempelt mit 835 und das Armband ist 18 cm lang und hat ein besonderes,aufwändiges Muster. Geschlossen wird es mit einem Sicherheitsschloss.Das Armband ist massiv und die Uhr wiegt insgesamt 31 Gramm. Auf dem blauen Zifferblatt steht : " A-R-P Deluxe, 17 Jewels Incabloc." Die Uhr wurde vom Goldschmied sorgfältig aufpoliert. Porto wahlweise :7,00 versichert oder als Einwurfeinschreiben für 3,50 €. So nun viel Spannung…

Hi

Naja so ne Uhr an sich wird gebaut um die aktuelle Zeit anzuzeigen.
Wenn se kaputt ist, ist es ein Mangel. Wenn dieser Mangel nicht erwähnt wurde ist es ein Reklamiergrund.

In der FAQ findeste Schritte die man in solche einem Fall unternehmen kann.

Aber zuerst einmal den VK drauf ansprechen.
Vllt hat die Uhr ne Sperre?

In welcher Kategorie wurde die Uhr eingestellt?

MfG
Lilly

Hi

Naja so ne Uhr an sich wird gebaut um die aktuelle Zeit
anzuzeigen.
Wenn se kaputt ist, ist es ein Mangel. Wenn dieser Mangel
nicht erwähnt wurde ist es ein Reklamiergrund.

Jo, wegen was ähnlichem bin ich vor Gericht gegangen - Urteil: Klage wurde abgewiesen, der Richter sah es so das wenn kein Mangel erwähnt ist man noch lange nicht davon ausgehen darf das die Ware iO ist und man eben dann gefälligst beim Verkäufer anfragen muss. Das interessante war übrigens das der Beklagte vor dem Richter sogar zugab den Mangel gekannt zu haben und ihn mit Hoffnung auf höheres Gebot nicht genannt hat.
Die Ebay-Regel das ein Artikel objektiv und mit Nennung aller bekannten Mängel beschrieben werden muß interessierte den Richter einen feuchten Kericht, ebenso das der Artikel im Zustand wie geliefert eigentlich nur noch für den Schrotthändler von nutzen war.

Eindeutig mangelhaft nach BGB
Hallo,

das ist recht eindeutig:

BGB § 434 Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

  1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet,
    sonst
  2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine
    Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Insbesondere unter 2 ist ganz eindeutig aufgeführt, dass eine Uhr, die nicht funktioniert, mangelhaft ist, es sei denn, etwas anderes wäre vereinbart gewesen.

Gewöhnliche Verwendung einer Uhr: Anzeige der aktuellen Uhrzeit. Dies ist bei Uhren so üblich und kann auch erwartet werden.

Gruß

S.J.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das glaube ich ich nicht
o.w.T.

Ach es gibt Richter da fragt man sich ob se ihre Zulassung beim Lotto gewonnen haben. Recht ist relativ und so eine Auslegungssache.
Gibt Urteile da kann man nur den Kopf schütteln.

Kommt wohl immer auf den Richter an und wie sehr er sich mit der Materie auskennt.
Ein negatives Beispiel heißt aber noch lange nicht das man ungeschoren davon kommt wenn man Mängel verschweigt.
Gibt Urteile in genau der anderen Richtung auch.

MfG
Lilly

hi,

in welchen brett war denn der artikel?

zb gehe ich bei „sammeln und seltenes“ davon aus, dass es ein altes, guterhaltenes stück ist, aber nciht unbedingt gehen muß.

manche sammler legen keinen wert darauf, lediglich als weiteres sammlerstück.

michl

willst Urteil per Mail?

Ach es gibt Richter da fragt man sich ob se ihre Zulassung
beim Lotto gewonnen haben. Recht ist relativ und so eine
Auslegungssache.
Gibt Urteile da kann man nur den Kopf schütteln.

Kommt wohl immer auf den Richter an und wie sehr er sich mit
der Materie auskennt.
Ein negatives Beispiel heißt aber noch lange nicht das man
ungeschoren davon kommt wenn man Mängel verschweigt.
Gibt Urteile in genau der anderen Richtung auch.

Richtig, aber macht das die Sache besser? Das „Recht“ wird eben durch solche Dinge selbst zum Lotteriespiel… und gerade bei so einem 15 Euro Artikel würde ich mir dann schon überlegen wie weit ich gehe. Bei mir wurden aus knapp 130 Euro Schaden am Ende über 400 :frowning:

Am Amtsgericht ist alles möglich
und wenn der Streitwert zuklein für ne Berufung ist, dann gibt es auch Fehlurteile die man ausbaden muss…

So meine leidige Beobachtung.

Hallo
Angenommen jemand verkauft bei Ebay eine echt silberene Uhr
die wiegt 31 Gramm. In der Beschreibung steht nicht ob sie
geht oder nicht.

Hallo Kosmokatze
Da würde ich auf jeden Fall nachfragen, unter Angaben zum Verkäufer auf Frage an Verkäufer klicken, wenn er nicht antwortet, ist was faul, wenn er antwortet, hast Du im Streitfall einen Beweis, die Nachricht wird bei ebay gespeichert.
Gruß
Rainer

willst Urteil per Mail?

Bitte schicke es mir, ich fechte zur Zeit was Ähnliches aus. Von mir aus nimm die Namen und Adressen und das Aktenzeichen raus, interessiert mich nicht. Bei mir geht es um einen 200 Euro-Artikel, der eben nur Schrott ist, aber in Artikelbeschreibung nur der Zustand erklärt wurde, nicht, das das Teil im Eimer ist.

Danke
André

Adresse wie hier im Profil?
Wenn der Zustand des Artikels beschrieben ist, und das Teil kaputt ist, dann fehlt eine zugesicherte Eigenschaft - also mit meinem Fall nicht sonderlich zu vergleichen. Bei mir stand ja nur dabei was verkauft wird…

hi,

in welchen brett war denn der artikel?

zb gehe ich bei „sammeln und seltenes“ davon aus, dass es ein
altes, guterhaltenes stück ist, aber nciht unbedingt gehen
muß.

Hallo
Die Uhr war unter Silberuhreneingestellt und gut beschrieben ,stand aber nicht dabei, dass sie nicht geht. Käufer und Verkäufer einigen sich darauf,dass die Uhr zurückgenommen wird ,diskutieren aber noch darüber wer das Porto zalht. Ich fände teilen ok. .

Gruß
Kosmokatze