Hi und vielen Dank, dass du dir soviel Mühe gibst!
Darf ich zu meiner Verteidigung hervorbringen, dass ich mit der Rechtslage nicht vertraut bin und mir deshalb nicht klar ist, was du meinst.
der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie scheint
Dir nicht bekannt zu sein.
Ja, so ist es wohl. Danke für den Link!
Der Uhrenladen hat die Uhr dann eingeschickt zur Reparatur.
Das sagt nichts darüber, ob er oder ein ggf. existierender
Garantiegeber die Leistung erbracht hat.
Woran erkenne ich denn, wer der Garantiegeber ist? Ich dachte, das ist der Uhrenladen, bei dem ich die Uhr gekauft habe?
Wer kommt denn sonst noch in Frage? Der Hersteller?
Und hat der Laden dann überhaupt keine Verpflichtung?
Wann genau wurde gerügt?
Die genauen Termine sind uninteressant. Aber ob es nun zwei
Tage, drei Monate oder 1 Jahr nach Kauf war, wäre schon
interessant, denn das ist für den Anspruch wichtig.
Also das erste Mal blieb die Uhr nach ca. 1/2 Jahr stehen. Dann wieder ca. 4 Monate später. Eigentlich immer im Abstand von ein paar Monaten.
Zuletzt war sie am übernächsten Tag nach der Reparatur schon wieder stehen geblieben.
Aber Du musst hier natürlich keine Details preisgeben, wenn Du
glaubst, dass das nicht wichtig wäre. Allerdings wird Dir dann
auch keiner eine seriöse Antwort geben können.
Ich bitte nochmals um Entschuldigung. Ich wusste nicht, wie genau ich das angeben muss, weil ich nicht weiß, welchen Zusammenhang das hat.
Macht es einen Unterschied, ob die Uhr nach 4 Wochen oder nach 4 Monaten nicht mehr geht?
Nicht wirklich. Ich habe die Details ganz sicher nicht zum
Spass angefragt.
Entschuldigung, nochmal. Ich hab dich wohl nicht richtig verstanden, und ich hab eben die genauen Termine auch nicht mehr.
Man kann doch erwarten, dass eine Uhr für 160 Euro
funktioniert und nicht alle paar Monate plötzlich
stehenbleibt.
Erwarten kann man natürlich viel. Allerdings ist die
Erwartungshaltung eines Verbrauchers nicht gleichbedeutend mit
der Rechtslage.
Genau die wollte ich hier ja gerne abfragen.
Ich hab in meiner Naivität gedacht, dass ich - wenn ich eine Uhr kaufe - schon davon ausgehen kann, dass sie mal die zwei Jahre Garantiezeit übersteht, ohne kaputt zu gehen.
Geht nicht jeder erstmal davon aus, dass ein Gegenstand eine bestimmte Zeit lang hält?
Welche Rechte hat also der Käufer?
Der Käufer hat das Recht, dass der Verkäufer im die Kaufsache
frei von Mängeln übergibt. Das und nichts anderes steht im
Gesetz, nachzulesen unter
http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html. Eine Stelle im Gesetz,
dass eine Sache eine bestimmte Zeit zu halten hat, wird man
vergeblich suchen.
Dann verstehe ich die Garantie irgendwie nicht.
Ist das nicht gleichbedeutend damit, dass man davon ausgehen kann, dass der Gegenstand 2 Jahre lang ohne Probleme funktioniert?
Du kaufst dir doch auch nicht alle 3 Wochen ne neue Waschmaschine oder alle 2 Jahre ein neues Auto, weil es nicht mehr geht.
Dass der Defekt auf einen bereits bei Kauf
bestandenen Sachmangel zurückzuführen ist, muss grundsätzlich
der Käufer beweisen. Es macht somit schon einen Unterschied,
ob der Defekt erstmalig nach 2 Tagen oder erst nach 16 Monaten
aufgetreten ist. Relevant ist auch, wie schnell und wann der
gleiche Defekt wieder aufgetreten ist. Anders könnte es
aussehen, wenn vom Hersteller, Verkäufer, Importeur etc. eine
Garantie eingeräumt wurde.
Ich finde es schon etwas merkwürdig, dass Du hier eine Antwort
erwartest, relevante Informationen aber zurückhältst, weil Du
diese für nicht wichtig erachtest.
Vielleicht kannst du einfach akzeptieren, dass ich das nicht gemacht habe, um dir das Leben schwer zu machen, sondern weil ich zu blöd war zu verstehen, wie genau ich die Angaben machen muss.
Naja. Vielleicht mag ja noch jemand anders antworten, auch wenn ich mich so blöd anstelle.
Gruß, Noi