Hallo,
Person A bestellt in Amerika 2 Uhren per Post. Diese Uhren werden vom Zoll beschlagnahmt. Der Wert der Uhren belief sich auf 137€. Person A erhält ein Schreiben bzgl. das die Ware geprüft wird.
Person A weiss nitcht was er machen soll. Mit diesen Uhren sollte kein Handel betrieben werden sondern zum privaten Besitz benutzt werden. Person A bittet um fachlichen Rat.
was ist die frage - wo das zollamt ist??
was ist die frage - wo das zollamt ist??
das zollamt ist in der heinrich-pepser-straße - neben dem gesundheitsamt!
das zollamt ist in der heinrich-pepser
das Zollamt kenne ich, neben dem Gesundheitsamt ist doch dieser Laden, wo man so billig Markenuhren kaufen kann…
Iru
Hallo,
Mit diesen Uhren
sollte kein Handel betrieben werden sondern zum privaten
Besitz benutzt werden.
nur mal so interessehalber: gehst Du wirklich davon aus, dass Markenrechte etwas völlig belangloses sind, wenn ein Hersteller direkt an End’verbraucher’ liefert?
Gruß
loderunner
Person A sollte seine 137 Euro abschreiben und als Lehrgeld verbuchen
Hallo
Person A bestellt in Amerika 2 Uhren per Post. Diese Uhren
werden vom Zoll beschlagnahmt. Der Wert der Uhren belief sich
auf 137€. Person A erhält ein Schreiben bzgl. das die Ware
geprüft wird.
Das kann zweierlei bedeuten, erstens wird gerade die Einfuhrabgabe ermittelt und die muss gezahlt werden bevor die Ware freigegeben wird, oder es gibt ein „Problem“, wie zum Beispiel gefälschte Ware, Schlangenlederarmband oder ähnliches.
Person A weiss nitcht was er machen soll. Mit diesen Uhren
sollte kein Handel betrieben werden sondern zum privaten
Besitz benutzt werden. Person A bittet um fachlichen Rat.
Private Einfuhr von Plagiaten (falls es darum geht) ist nur im Reiseverkehr erlaubt, per Post gibt es da keine Ausnahme, jede Sendung kann kontrolliert und einbehalten werden.
Falls eine Fälschung nachgewiesen wird, werden die Uhren vernichtet (entweder ganz schnell direkt, oder nach einem Feststellungsverfahren falls Einspruch eingelegt wird). Es kann zivil- und strafrechtliche Konsequenzen geben, speziell wenn wissentlich eine Fälschung eingeführt wurde - falls nachgewiesen werden kann das man eigentlich echte Ware kaufen wollte (Bestellung, Shopwebseite oä.), dürfte der strafrechtliche Teil wegfallen.
Wichtig ist, ganz genau die Briefe vom Zoll zu lesen, was wird gefordert, welche Infos zur Sache stehen drin. Und wenn man nicht mehr weiter weiss ab zum Anwalt.
Gruß, DW.