Uhrengeschenk aus HongKong

Hallo Forum!

Wenn mir jemand eine Uhr schenken möchte, und dieser in Hongkong wohnen würde (also außerhalb der EU), und diese Uhr mir auf dem Postwege zugesandt werden würde und der Zoll dieses Päckchen abgreift, bestünde dann die Verpflichtung, Einfuhrsteuern dafür zu zahlen? Natürlich wäre keine Rechnung etc dabei, wäre ja ein Geschenk, wenn auch eine nagelneue Uhr, aber nette Menschen kann es ja geben, oder?!?!

Gruß

Hi !

Ja es sind Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten.

BARUL76

Gibts das? Man bekommt etwas geschenkt und muss das dann versteuern?!?!

Welcher Betrag wird denn dann als Bemessungsgrundlage angesetzt?!?!

Hi !

Ja es sind Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten.

BARUL76

Kurz gesagt ja das gibt es!
Die BMG (Bemessungsgrundlage) ist Wert der Einfuhr + Einfuhrzoll.
Darauf entfallen dann normalerweise die 16% USt.
Gruß
Jope

PS: noch was. Nehmen wir an ich schenke Dir 21.300 € in bar! Dann musst du abzgl. FB von 11.300 € 10.000 € der Schenkungsteuer unterwerfen ca. 50% bei nicht Verwandten!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

–bis hier gekürzt—

PS: noch was. Nehmen wir an ich schenke Dir 21.300 € in bar!
Dann musst du abzgl. FB von 11.300 € 10.000 € der
Schenkungsteuer unterwerfen ca. 50% bei nicht Verwandten!

Aber das ist doch wohl rein theoretisch - wer soll denn da „dahinter kommen“, wenn so ein Geschenk zwischen Privatpersonen erfolgt?

gruß - hans
***

und noch ein Punkt
Hallo,
wie schon vorher gesagt - auch Geschenke werden verzollt. Der Wert
wird vom Zoll festgesetzt, wenn keine offizielle gewerbliche Einfuhr
mit den entsprechenden Papieren. Also bei Privat immer Schätzung

  • Grenzübergangswert setzt sich zusammen aus Schätzwert
    und
    Transportkosten. Bei Luftfracht grundsätzlich IATA-Tarif, also
    ganz schön teuer.
    Darauf dann Einfuhrumsatzsteuer und Zoll (nicht auf die
    Umsatzsteuer).
    Schätzwert ist deutscher Inlandsverkaufspreis.
    Eigene Erfahrung
    gruß
    TeeBird