Darf ich einen video fernunterricht der uhrheberrchtlich geschütz ist weiter verkaufen darf der herausgeber das untersagen?
Hallo,
du hast kein Recht den „Fernunterricht“ aufzuzeichen und zu verkaufen. Das wäre eine Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG. Die Frage des Verkaufs schließt sich ja daran an - also nein.
Anders sieht es aus, wenn du ein Speichermedium bekommen würdest (CD , Festplatte etc --> auf dem Markt z.B. Video2Bran). Dieses könntest du nach dem sog. Erschöpfungsgrundsatz weiter verkaufen.
Vgl. hierzu BGHZ 80, 101, 103 ff, Schallplattenimport I.
Nach diesem Urteil bist du rechtlich in der Lage weiter zu verkaufen, sofern du aber einen Vertrag geschlossen hast, dass du dieses nicht tun wirst, kannst du dich trotzdem Schadensersatzpflichtig gegenüber deinem Vertragspartner machen.
Verbieten kann er es dir aber nicht.
Noch mal kurz:
Bei Fernkurs (der nicht auch physisch ausgeliefert wird) --> Nein
Bei Speichermedium --> Ja, mit der Einschränkung, dass ihr natürlich was anderes verinbaren könnt.
Hoffe, dass es einigermaßen klar geworden ist. Ansonsten stehe ich für Nachfragen zur Verüfung.
Fragestellung ist aber durchaus interessant. Bitte den Hinweistext zu Rechtsfragen beachten.
Gruß
MT
sofern der „Fernunterricht“ live erfolgt also nicht auf einem Speichermedium ausgeliefert wird, darf der Urheber die Aufzeichnung und den Weiterverkauf untersagen. Wäre dann ja vergleichbar mit einem Pay-TV Programm.
Darf ich einen video fernunterricht der uhrheberrchtlich
geschütz ist weiter verkaufen darf der herausgeber das
untersagen?
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Ja, im Grunde darf er das!
Es ist natürlich die Frage unter welchen Bedingungen das Video erworben wurde.
Darf ich einen video fernunterricht der uhrheberrchtlich
geschütz ist weiter verkaufen darf der herausgeber das
untersagen?
Das geht, solange das Material in seiner ursprünglichen Form überlassen wurde und nicht kopiert wurde ohen Einwilligung des Urhebers. Das liegt am sogenannten Erschöpfungsgrundsatz.
Gruss
Jens A. Geißler
Darf ich einen video fernunterricht der uhrheberrchtlich
geschütz ist weiter verkaufen darf der herausgeber das
untersagen?
Der Herausgeber muss nicht unbedingt der Urheberrechtsinhaber sein. Er könnte auch lediglich ein Nutzungsrecht an dem Video haben. Du kannst versuchen in diesem Fall den oder die Darsteller zu kontaktieren um zu klären wer die Urheberrechte an dem Werk hat. Einfach weitergeben und damit Geld verdienen „is nich“.
Grüße
Formator
Ich grüße Sie,
das dürfen Sie: wenn Sie ein Video oder eine CD oder ein Computerprogram, ein Buch etc. kaufen und nachher nicht mehr benötigen und dann sie d. Gegenstand weiterverkaufen, dann ist das in Ordnung. Denn das Recht des Urhebers erschöpft sich nach dem ersten Verkauf. Das gilt für Waren innerhalb Deutschland und der EU (sog. nationale bzw. regionale Erschöfpung).
Haben Sie aber die CD gekauft und daraus eine Kopie gemacht und dann verkauften Sie die Kopie, dann liegt hier eine Urheberrechtsverletzung.
Ich hoffe das hilft
schöne Grüße
Achtung: es handelt sich hierbei um keine Rechtsberatung; es bestehen daher keine Ansprüche.
Darf ich einen video fernunterricht der uhrheberrchtlich
geschütz ist weiter verkaufen darf der herausgeber das
untersagen?
Nein - Sie haben keinerlei Verwertungsrechte an dem Video erworben. Würden sie es tun, dann würden sie sich strafbar machen nach § 106 UrhG