Uhrheberrecht bei Amateurfotografen ohne Vertrag

Hallo wir haben mit unserer Band bei einer bekannten Fotos von uns machen lassen, bringen nun eine CD raus und würden die Bilder gerne im Booklet benutzen.
Vornherein wurde keinerlei Vereinbarung über die Bilder getroffen, ausser eben dass sie für unsere Band als Werbezwecke gedacht sind. Kein Handschlag zwischen Fotograf und uns und kein Vertrag. Nun kommt es natürlich wie es muss, wir wollen die Bilder etwas anders bearbeitet einfügen in das Booklet als der Fotograf dies will.
Zur Not droht man uns mit Klage sollten wir den Kontrast etc. anders abdrucken als von ihm geschickt?
Haben wir nun einfach pech gehabt?

Sorry, aber da bin ich absolut überfragt, mE kann man wenn man ein Foto erwirbt doch damit machen was man will?
Franz

Leider ja. Das Urheberrecht über die Bilder liegt beim Fotografen. Es sei denn, es wurde per Vertrag VORHER vereinbart, dass mit dem Honorar alle Rechte an den Fotos abgegolten und an den Auftraggeber abgetreten sind.

Hallo celerion!

Das Urheberrecht bezeichnet das Recht auf Schutz geistigen Eigentums. Es ist nicht erlaubt Inhalt und Umfang zu verändern sowie die Übertragbarkeit ohne Zustimmung des Urhebers.

Das heißt auf Deutsch. Da die Aufnahmen von einer Bekannten gemacht worden sind, ist es eine freundschaftliche Auslegungssache, wie weit die Freundschaft geht.

Rechtlich gesehen gehören die Bildaufnahmen zum größten Teil der Fotografin, so daß jegliche Änderungen mit der Fotografin abgesprochen werden müssen. Es dürfen ohne Ihre Zustimmung keine Veränderungen vorgenommen werden. Auch ohne jeglichen Vertrag gehören die Aufnahmen der Fotografin.

Der Grund liegt in dem geistigen Eigentum. Denn sie hat ihr Wissen, Können und das dazugehörige Equipment benutzt, um diese Aufnahmen zu machen.

Da aber auch Euch als Bandmitglieder die Bildaufnahmen gehören, dürft Ihr diese ohne Genehmigung veröffentlichen. Aber auch nur das. Denn die Aufnahmen müssen so übertragen werden, wie sie aufgenommen wurden.

In diesem Fall heißt es, sich mit der Fotografin Gut zu stellen, oder neue Aufnahmen mit jemanden Anderen zu machen.

Es tut mir Leid Euch keine bessere Botschaft zu schreiben, aber es gibt nicht ohne Grund das Urheberrecht. Denn jeder hat das Recht, seine Ideen schützen zu lassen und das ist auch Gut so.

Alles Gut für Eure Band
Mit freundlichem Gruß

DINENO

Meiner Kenntnis nach hat der Fotograf außer dem Eigentumsrecht auch das Verfügungsrecht hinsichtlich Veränderungen und Bearbeitungen. Da Eure Bilder ja veröffentlicht werden sollen, braucht Ihr eine Einverständniserklärung zu den Änderungen oder müsst sie so lassen wie der Fotograf es will. Wegen der Veröffentlichung ist es keine reine Privatangelegenheit mehr.Wenn Euch die Eigenheit der Fotos wichtig ist, müsst Ihr von anderer Seite neue machen lassen. Ihr könnt nicht gezwungen werden, nur die vorliegenden Fotos für Eure Werbung zu verwenden.

Danke das ihr mich als Experten ausgesucht habt - das hatte ich auch schon - wenn ihr die Bilder bekommen habt, dann gehören die Bilder doch euch. Man hätte das vorher absprechen müssen - ich hatte auf so einen Ärger keine Lust und habe die Band machen lassen - sind aber auch bekannte von mir. - ich würde da sonst einen Rechtsanwalt mal anfragen - der Fotograf hat die Bilder an Euch abgetreten und somit auf die Rechte daran verloren - das sehe ich so - man kann das mal als Druckmitel verwenden, denn so eine Klage ist immer mit Umstände verbunden und da der Fotograf auch nichts schriftliches hat - sieht es für Ihn ja auch nicht so gut aus - geschenkt ist geschenkt, oder???

Servus zusammen,

erst mal ist natürlich der Fotograf der Urheber der Fotos. Zweitens ist es aber leider heutzutage so, dass die meisten Leute gleich Anwälte und Gerichte bemühen, anstatt erst mal miteinander zu reden. Sollten auch diese Fotografen dazu gehören, dann habt ihr wirklich Pech gehabt. Da wär’s dann in der Tat besser gewesen, ihr hättet einen Vertrag gemacht.

Sorry, ich bin kein Rechtsanwalt, da kann ich dir nicht helfen.
Aber prinzipiell hat der Fotograf immer die rechte an seinem Bild. Wenn man sowas macht, sollte man immer einen Vertrag machen, in dem das geregelt wird.
einfach mal kommunizieren, vielleicht klappts ja!

Hi,
das ist meines Erachtens eine ziemlich verfahrene Situation. Natürlich hat der Fotograf, auch wenn er/sie private Personen sind, so bleibt das Foto rechtmäßig dem Hersteller.
Allerdings, wenn sie dieser Person wiederum kein Recht zur Veröffentlichung gegeben haben, so darf diese Person das Foto nicht veröffentlichen - also eine Pattsituation. Zumal ich mal annehme, dass sie dem/der Fotograf(in/en) als Gruppe Model gesessen haben.
Entweder sie einigen sich nachträglich unter den eben genannte Umständen zu einem beiderseitigen akzeptablen Ergebnis, oder aber sie verweigern dem/der Fotograf(en/in) die Veröffentlichung des oder der Fotos in schriftlicher Form - wichtig, und machen in eigener Regie neue Fotos, dessen Copyright Sie dann selbst besitzen. Damit gehen Sie allem Streit aus dem Wege, der am Ende Ihnen unnötige Kosten verursachen würde.

MfG
JAN

Hi,

sorry aber zum Thema Urheberrecht kann ich Euch leider keinen Tip geben.

Viel Glück!
Alex

Sorry, leider kann ich nicht weiterhelfen.