Lieber Experten,
gestern habe ich eine Uhr von meinem Juwelier abgeholt, bei welcher die Batterie ausgewechselt wurde. Zu Hause stellte ich fest, daß im Glas ein Sprung war. Also ging ich postwendend zurück und konfrontierte die Dame damit, welche sofort ihre Chefin hinzuzog. Diese erklärte mir daß sie die Auswechlung von Batterien stets selbst vornimmt und daß der Sprung bereits vorher gewesen sein müßte, denn es sei unmöglich daß beim Auswechseln der Batterie ein Uhren-Glas springt und wenn dann wäre es kein Sprung sondern das Glas würde, wie bei einer Windschutzscheibe beim Auto, in 1000 kleine Stücke zerspringen. Da ich seit drei Jahren Kunde bei ihr bin fragte ich ob sie es nicht aus Kulanzgründen richten könnte, was sie verneinte. Der Sprung war vorher definitiv nicht vorhanden.
Ich hatte eine weitere Uhr dabei bei welcher ebenfalls die Batterie ausgewechselt werden musste, was sie auch direkt tat. Als sie mir die Uhr wieder gab war das Ziffernblatt verschoben und bevor ich etwas sagen konnte sagte sie, daß auch dies schon vorher gewesen sein müsste, denn es wäre unmöglich daß sich ein Ziffernblatt beim Auswechseln der Batterien bewegen könnte. Auch hier, das Ziffernblatt war definitiv vorher gerade, denn ich habe die Uhr bis vorgestern getragen.
Nun folgende Fragen:
- Ist es wahr daß ein Uhren-Glas (es ist in diesem Fall ein sehr stabiles, da es eine „Trachtenuhr“ ist und es ist nach außen gewölbt) beim Auswechseln der Batterie niemals einen Sprung bekommen kann?
- Ist es wahr daß sich ein Ziffernblatt (rund) beim Auswechseln der Batterie nicht verschieben kann?
- Was kann ich tun? Es ist eine alte, nicht besonders wertvolle Uhr bei welcher das Ziffernblatt nun verschoben ist, aber sie hat einen hohen ideellen Wert für mich, da sie von meiner verstorbenen Großmutter stammt.
Für Ihre Antwort bedanke ich mich bereits im Voraus und wünsche Ihnen frohe und besinnliche Feiertage!
Hi,
die Antwort der Chefin ist nicht ganz kompetent!
Ich habe über 30 Jahre als Uhrmacher in einem Schweizer Fachgeschäft gearbeitet; und es kann leider vorkommen, dass bei einer Kundenuhr ein Glas beschädigt wird. Meistens sind dann ein, oder mehrere Haarrisse zu sehen. Sehr selten zerbricht ein Uhren-Glas wie geäussert wie eine Glasscheibe.
Ein Glas wird beschädigt, wenn beim Schliessen der Uhr ein zu grosser Druck auf das Glas ausgeübt wird. Bei einem gewölbten Glas kann auch der falsche Einsatz des Einpresswerkzeugs der Grund sein.
Das Problem ist aber, wie kann ein Kunde nachweisen, dass das Glas vorher nicht beschädigt war, dementsprechend ein Zifferblatt nicht vorher schon defekt war…
mfG
Bruno H.
Vielen Dank für die rasche Antwort… das hat mir berets sehr geholfen!
Frohe Weihnachten und liebe Grüße,
Conny
Hallo!
Normal ist es üblich, Mängel schon bei der Übernahme festzustellen und die Kunde darüber zu informieren.
Nachher ist es immer schwer, der wahren Zustand der Uhr zu beweisen. Auch kann ein Uhrglas beim Zupressen des Gehäuses Schaden nehmen, auch nur Sprung, ist mir auch schon passiert. Nur habe ich das Glas gleich ohne Berechnung
ersetzt, schon allein um die Kunde nicht zu verlieren. Eine verärgerte Kunde ist ein schlechter Werbeträger!
Bezugnehmend auf das verschobene Ziffernblatt: Hier kann es bei billigeren Uhren schon eine Verschiebung
vorkommen, da die Ziffernblätter meist mit doppelseitigen Klebeplättchen auf das Werk aufgebracht werden. Eine weitere Befestigung ist mit zwei Ziffernblattfüßchen, welche durch Bohrungen im Werk gesteckt, und mit Schrauben oder Hebeln fixiert werden.
Bei beiden Arten kann es aber auch beim normalen Gebrauch der Uhr dazu kommen, dass sich ein Ziffernblatt löst, was dann auch zu unregelmäßigen Gang oder zum Stillstand der Uhr führt. Manche Uhren habe einen Werkhaltering welcher das Werk mittig fixiert, vielleicht fehlt dieser oder wurde vergessen
wieder einzusetzen?
Hoffenlich konnte ich Ihnen mit dieser kleinen Information helfen, wie gesagt, Schäden schon vorher abklären! M.f:G. Johann Kainz/ 1190-Wien,Boschstrasse 19/68, Golschmiedmeister,Uhrmachermeister
1000 Dank für diese ausführliche Antwort, es hilft mir sehr! Ich wünsche Ihnen noch eine besinnliche Weihnachtszeit und alles Gute für das Jahr 2010,
Conny Gröger
Guten Abend Conny,
zu meinem Bedauern kann ich Ihnen erst jetzt antworten wie folgt:
Der Juwelier ist verpflichtet, den Schaden zu beheben.
Wenn er nicht dazu bereit ist. können mir gern die Uhren zusenden und meine Rechnung dann über das Gericht einklagen.
Meine HP: http://www.uhren-siwek.de.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Siwek