Hallo zusammen,
mal angenommen in einem Wahlausschreiben findet sich folgender Satz:
„Der letzte Tag für die Einreichung der Wahlvorschläge ist der 21.04.2011.“ Eine Uhrzeit würde nicht dabei stehen!
Dürfte der Wahlvorstand bereits um 12:15 Uhr an diesem Tag einer Personen verwehren, sich als Wahlvorschlag aufstellen zu lassen weil die Frist angeblich um 12:00 Uhr abgelaufen ist?
Vielen Dank für Eure Meinungen 