Uhrzeit / Datum im Wahlausschreiben

Hallo zusammen,

mal angenommen in einem Wahlausschreiben findet sich folgender Satz:
„Der letzte Tag für die Einreichung der Wahlvorschläge ist der 21.04.2011.“ Eine Uhrzeit würde nicht dabei stehen!

Dürfte der Wahlvorstand bereits um 12:15 Uhr an diesem Tag einer Personen verwehren, sich als Wahlvorschlag aufstellen zu lassen weil die Frist angeblich um 12:00 Uhr abgelaufen ist?

Vielen Dank für Eure Meinungen :smile:

naja es wäre mal zu prüfen, um welche Wahl(art) es sich handelt, z.B. Personalratswahl, und in der dafür geltenden Wahlordnung - sowas ist i.d.R. sehr detailiert geregelt - nachzulesen.

ggf. könnte man ja bei dem Vorstand nachfragen/sich zeigen lassen, wo den steht, dass die Frist um 12:00 Uhr endet…

eine allgemein Regelung die für alle Art von Wahl gilt wird es kaum geben…

cu kai