UID bei Kleinstunternehmen

hi,

kurze frage kann man auch eine UID Beantragen wenn man von der UST befreit ist?

Wenn ja, gibts da dann nachteile?

THX

Sven

Kurze Antwort: Nein

Grüße
Chris

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kurze frage kann man auch eine UID Beantragen wenn man von der
UST befreit ist?

Nein

Die USt-ID dient meines Wissens auch nur dazu, wenn man im EG-Ausland kauft, die Ware von der dortigen MwSt befreit zu bekommen und eiene Ware MwSt-frei ins EG-Ausland schicken zu dürfen.

Da Du aber eh ohne MwSt arbeitest, kannst Du Deine Lieferungen sowieso MwSt-frei schicken.

Falls Deine Kunden eine Steuernummer in Deinen Rechnungen erwarten, nimmst Du, wenn Du als „Kleinunternehmer ohne MwSt“, arbeitest halt einfach Deine normale Steuernummer.
Wenn Du mit MwSt arbeitest, aber keine USt-ID hast, nimmst Du die Steuernummer, über die Du mit dem FA die MwSt abrechnest.

Viel Info hier: http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm

Hallo Sven,

gemäß § 27a (1) Satz 2 UStG erhält auch der umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer eine USt.-IdNr. auf schriftlichen Antrag.

MfG
BEBOUB

Hi Beboub,

ist ja interessant, da lag ich ja voll daneben.
Wie gehts denn dann weiter?
Innergem. Erwerb versteuern - USt daraus nicht als VSt abziehbar
wäre mein Tip.

Grüße
Chris

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