Hallo Daniel,
Ich bin Inhaber eines „alten“ PPL-A (gemacht 1996) und habe
irgendwo gehört, dass man seit Neuestem auch 3-Achs-ULs
fliegen kann, um die erforderlichen Flugstunden nachzuweisen.
Ich habe eben mal schnell einen Freund angerufen, der a) selbst PPL(A)-Inhaber ist und - noch besser - b) beim Land Niedersachsen arbeitet und u.a. für die Verlängerung von Lizenzen zuständig ist.
Er sagte Folgendes:
Für die N-Lizenz (nationale Lizenz) bis 750 kg und für die Motorsegler-Lizenz können die UL-Stunden angerechnet werden.
Für die JAR-Lizenz (Motorflugzeuge bis 2,0 t) müssen die Stunden in der „E-Klasse“ oder auf Motorseglern erflogen werden.
„Alte“ Lizenzen werden wie JAR-Lizenzen gehandhabt.
Nachlesen könne man das in der LuftPersVO.
Das Verrückte sei eben, dass UL-Stunden für Motorsegler-Lizenzen und Motorsegler-Stunden für JAR-Lizenzen gelten, aber nicht übergreifend.
Er wunderte sich jedenfalls nicht, dass es da widersprüchliche Meinungen gibt.
Ach ja, nochwas: Das ist NICHT in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich, wenn das anderswo anders gehandhabt wird, dann bewusst oder unbewusst entgegen den geltenden Vorschriften (kann schon mal sein).
Grüße
Sebastian