UL-Stunden für PPL-A Inhaber anrechenbar?

Ich habe zu diesem Thema jede Menge widersprüchliche Infos im Netz gefunden.

Ich bin Inhaber eines „alten“ PPL-A (gemacht 1996) und habe irgendwo gehört, dass man seit Neuestem auch 3-Achs-ULs fliegen kann, um die erforderlichen Flugstunden nachzuweisen.

Wie ist denn nun Eure Experten-Meinung?

Daniel

Hallo Daniel,
die absolut genaueste Antwort bekommst Du am schnellsten per Telefon.
Ruf einfach beim RP Deines Bundeslandes - Referat Luftfahrt - an.
Die sind für PPL zuständig. Wenn Dir hier teilweise ebenfalls
widersprüchliche Antworten gegeben werden, stehst Du eh auf der Rolle.
Derjenige, der Deine PPL-A Lizenz verlängert, ist der richtige
Ansprechpartner.
Ich kann mir vorstellen, dass es sogar in den Ländern etwas
unterschiedlich gehandhabt werden kann.

Gruß
Willi

Korrektur

Die sind für PPL zuständig. Wenn Dir hier teilweise ebenfalls

Mit der Zuständigkeit meine ich natürlich den RP.
Mit „Wenn Dir hier …“ meine ich das Forum
Entschuldigung für die etwas unklare Ausdruckweise
Der RP ist selbstverständlich die entscheidende Autorität

Hallo Daniel,

Ich bin Inhaber eines „alten“ PPL-A (gemacht 1996) und habe
irgendwo gehört, dass man seit Neuestem auch 3-Achs-ULs
fliegen kann, um die erforderlichen Flugstunden nachzuweisen.

Ich habe eben mal schnell einen Freund angerufen, der a) selbst PPL(A)-Inhaber ist und - noch besser - b) beim Land Niedersachsen arbeitet und u.a. für die Verlängerung von Lizenzen zuständig ist.

Er sagte Folgendes:

Für die N-Lizenz (nationale Lizenz) bis 750 kg und für die Motorsegler-Lizenz können die UL-Stunden angerechnet werden.

Für die JAR-Lizenz (Motorflugzeuge bis 2,0 t) müssen die Stunden in der „E-Klasse“ oder auf Motorseglern erflogen werden.

„Alte“ Lizenzen werden wie JAR-Lizenzen gehandhabt.

Nachlesen könne man das in der LuftPersVO.

Das Verrückte sei eben, dass UL-Stunden für Motorsegler-Lizenzen und Motorsegler-Stunden für JAR-Lizenzen gelten, aber nicht übergreifend.

Er wunderte sich jedenfalls nicht, dass es da widersprüchliche Meinungen gibt.

Ach ja, nochwas: Das ist NICHT in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich, wenn das anderswo anders gehandhabt wird, dann bewusst oder unbewusst entgegen den geltenden Vorschriften (kann schon mal sein).

Grüße
Sebastian