Hallo Dieter!
Soweit ich weiß, kann man die :vergleichbare :CE-Kennzeichnung aufgrund :einer einfachen :Konformitätserklärung :durchführen, wobei nur die
Firma für die Einhaltung der :Kriterien verantwortlich ist, :die die Erklärung abgibt.
Mit der CE-Kennzeichnung wird viel Schindluder getrieben. So mancher Hersteller oder als Hersteller fungierende Importeur hat gar keine Ahnung, was er überhaupt prüfen und sicherstellen soll, geschweige denn die technischen, personellen und finanziellen Ressourcen für die Prüfung. Dann wird das CE-Zeichen zu bedrucktem, geduldigen Material. Eine GS, VDE- oder UL-Zulassung setzt aber die durch eine unabhängige Prüfstelle tatsächlich durchgeführte Prüfung voraus. Das muß im Einzelfall nicht aussagekräftiger sein als die Konformitätserklärung eines verantwortungsbewußten Herstellers, aber es ist eben etwas ganz anderes.
Wenn Du keine Erfahrung hast, ein Produkt für den US-Markt UL listen zu lassen, empfehle ich dringend den Kontakt zu einem Unternehmen, das per Exportgeschäft in diesem Marktsegment zu Hause ist. Hänge Dich an die dort üblichen Prüfverfahren an und nutze das Know-how der Leute. Selbst wenn Du gewohnt bist, die Rückverfolgbarkeit von Teilen im Sinne der ISO9000 zu sichern, wirst Du jedes verbaute Stück Material mit ganz anderen Augen sehen. Dann reicht es nämlich nicht mehr, nur zu wissen, wer Hersteller der faserverstärkten Isolierung auf der Trafowicklung ist. Dann mußt Du recherchieren, wo das Rohmaterial herkommt und landest dann z. B. bei Garway Plastics Limited in Bombay (das ist mir genau so passiert). Dann klopfst Du jedem Lieferanten auf die Finger, dessen Klemmen plötzlich hellgrau statt dunkelgrau sind. Da hat sich etwas am Material geändert und damit riskierst Du die Zulassung Deines Produkts, es sei denn, Du weist nach, daß auch das neue Material z. B. selbstverlöschend ist und im Brandfall keine Salzsäure o. ä. freisetzt.
Du kannst auch Deine Leiterplatten nicht mehr herstellen lassen, wo es Dir gefällt. Das Unternehmen, das aus Deiner Gerber- oder Eagle-Datei eine Leiterplatte fertigt, muß eine UL-Zulassung haben und die Zulassungsnummer muß auf der Leiterplatte vorhanden sein. Daß der Hersteller das gleiche FR4-Material verwendet, wie der nicht gelistete Lieferant, spielt dabei keine Rolle. Das ist eine ganz andere Welt als das mal eben aufgeklebte CE-Zeichen.
Gruß
Wolfgang