Uli Hoeneß und die Steuer

Moin auch,

nachdem die Staatsanwaltschaft ja nun Anklage gegen Herrn Hoeneß wegen Steuerhinzerziehung gestellt hat, liest man allerorten, dass er zu 2mal 2 Jahren auf Bewährung verurteilt werden könnte, alldieweil die magische Grenze von 1 Million nicht überschritten ist. Da stellen sich mir 3 Fragen:

a) Wenn er wirklich zu 2mal 2 Jahren auf Bewährung verurteilt werden würde, warum muss er dann nicht Stadelheim besuchen? Mein IANAL-Wissen sagt mir, dass Bewährung eben nur maximal 1mal " Jahre sein darf.

b) Wie kann es sein, dass bereits jetzt das Strafmaß angeblich festliegt, wobei der Anklage ja noch nicht mal stattgegeben wurde?

c) Die Bewährungsstrafe soll dadurch möglich sein, dass durch obskure erfindungsreiche einfache Rechnerei 2,3 der 3,2 Millionen hinterzogene Steuern bereits verjährt sind, weil sie mehr als 5 Jahre zurückliegen. Die Verjährung für Steuerhinterziehung liegt doch bei 10 Jahren. Wo passt das denn nicht?

Ralph

Hallo,

nachdem die Staatsanwaltschaft ja nun Anklage gegen Herrn
Hoeneß wegen Steuerhinzerziehung gestellt hat, liest man
allerorten, dass er zu 2mal 2 Jahren auf Bewährung verurteilt
werden könnte, alldieweil die magische Grenze von 1 Million
nicht überschritten ist. Da stellen sich mir 3 Fragen:

a) Wenn er wirklich zu 2mal 2 Jahren auf Bewährung verurteilt werden würde, warum muss er dann nicht Stadelheim besuchen?
Mein IANAL-Wissen sagt mir, dass Bewährung eben nur maximal 1mal " Jahre sein darf.

Hast Du mal einen Link, damit wir die entsprechenden Aussagen nachlesen können. In meiner Zeitung stand nur etwas von 2 Jahren Bewährung und einer Verurteilung zu 720 Tagessätzen, was quasi das Äquivalent für 2 Jahre Knast wäre. Ich finde, damit wäre allen gedient. Der Staat bekäme hier einen Haufen Kohle anstatt einen teuren Knastplatz zu belegen, der dann für jemanden fehlt, der für Leben und Gesundheit anderer gefährlich ist.

b) Wie kann es sein, dass bereits jetzt das Strafmaß angeblich festliegt, wobei der Anklage ja noch nicht mal stattgegeben wurde?

Das liegt nicht fest, dass sind „nur“ Vermutungen, die sehr wahrscheinlich auf Erfahrungen bzw. dem Rahmen basieren, den das Gesetz für solche Fälle vorsieht.

c) Die Bewährungsstrafe soll dadurch möglich sein, dass durch obskure erfindungsreiche einfache Rechnerei 2,3 der 3,2 Millionen hinterzogene Steuern bereits verjährt sind, weil sie mehr als 5 Jahre zurückliegen. Die Verjährung für Steuerhinterziehung liegt doch bei 10 Jahren. Wo passt das denn nicht?

Das ist ebenfalls eine Vermutung. Im Verfahren wird sich dann zeigen, ob es eben Vorsatz bzw. Steuerhinterziehung (10 Jahre) oder „nur“ Fahrlässigkeit bzw. leichtfertige Steuerverkürzung (5 Jahre) war. Der Staatsanwalt wird ersteres naturgemäß gerichtsfest beweisen müssen. Das könnte schwierig werden und die Motivation für einen „Deal“ erhöhen.

Grüße

nachdem die Staatsanwaltschaft ja nun Anklage gegen Herrn
Hoeneß wegen Steuerhinzerziehung gestellt hat, liest man
allerorten, dass er zu 2mal 2 Jahren auf Bewährung verurteilt
werden könnte, alldieweil die magische Grenze von 1 Million
nicht überschritten ist. Da stellen sich mir 3 Fragen:

auch bei einer steuerhinterziehung in einem sechsstelligen bereich kann eine freiheitsstrafe zur bewährung ausgesetzt werden. zu den voraussetzungen:
BGH, Urteil vom 7. 2. 2012 - 1 StR 525/11
BGH, Urt. v. 2. 12. 2008 – 1 StR 416/08

a) Wenn er wirklich zu 2mal 2 Jahren auf Bewährung verurteilt
werden würde, warum muss er dann nicht Stadelheim besuchen?
Mein IANAL-Wissen sagt mir, dass Bewährung eben nur maximal
1mal " Jahre sein darf.

was heißt 2 mal 2 jahre ? wenn das wirklich irgendwo im internet oder in anderen medien zu finden ist, dann sollte man spätestens dann den artikel nicht zuende lesen…

auch für die steuerstraftaten gelten die §§ 52ff. stgb iVm § 369 ao, d.h. bei mehreren materiell selbstständigen taten, wird eine gesamt(freiheits-/geld-)strafe gebildet. wenn die daraus gebildete gesamtstrafe 2 jahre übersteigt, ist auch keine bewährung möglich (§ 56 stgb). die gesamtstrafenbildung hat für den verurteilten einen postivien effekt, weil die strafe geringer als die summe der einzelstrafen ausfällt.

wenn man also 3 selbstständige steuerhinterziehungen hat, die zueinander in tatmehrheit stehen, und das gericht bei jeder steuerhinterziehung von jeweils einer einzelstrafe von 1 jahr freiheitsstrafe ausgeht, dann darf die höchst(freiheits-)strafe von 3 jahren nicht erreicht werden und die höchste einzelstrafe (hier 1 jahr) nicht unterschritten werden. der „korridor“ beträgt also 1-3 jahre. diese rahmenbildung ist gesetzlich festgelegt, so dass nun das gericht entscheidet.

b) Wie kann es sein, dass bereits jetzt das Strafmaß angeblich
festliegt, wobei der Anklage ja noch nicht mal stattgegeben
wurde?

nur der strafrahmen ist fest, wenn eine straftat vorliegt.
ansonsten ist alles, was man in den medien liest, reine spekulation… wenn du sicher sein willst, musst du bis zum herbst abwarten.

c) Die Bewährungsstrafe soll dadurch möglich sein, dass durch
obskure erfindungsreiche einfache Rechnerei 2,3 der 3,2
Millionen hinterzogene Steuern bereits verjährt sind, weil sie
mehr als 5 Jahre zurückliegen. Die Verjährung für
Steuerhinterziehung liegt doch bei 10 Jahren. Wo passt das
denn nicht?

die verjährung der steuerhinterziehung verjährt grds. nach 5 jahren (§§ 369 II ao, 78 III nr.4 stgb). nur in einem besonders schweren fall iSd § 370 III ao gilt eine zehnjährige verjährung (erst seit 2008 glaube ich). allerdings ist für jede einzeltat zu prüfen, ob eine ein besonders schwerer fall vorliegt, eine summierung aller einzeltaten erfolgt also nicht (d.h. 4 taten mit jeweils 40.000€ steuerhinterziehung sind kein besonders schwerer fall). außerdem ist umstritten, bei welchem betrag, ein besonders schwerer fall vorliegt (manchmal meint der bgh diese summe liegt bei 50.000€, ein anderes mal bei 100.000€)

für die 5/10 jährige verjährung der steuerhinterziehung gelten die allgemeinen strafrechtlichen verjährungsvorschriften, also auch hemmung, unterbrechung o.ä., §§ 78ff. stgb.

p.s. aus der tatsache, dass die StA die taten anklagen will, folgt, dass sie von der strafbarkeit überzeugt ist. irgendwelche „obskuren“ vereinbarungen sind deshalb nicht zu erwarten.

Bitte mal tippen, wie hoch der Tagessatz Hoeneß ist!
=HALLO()

In meiner Zeitung stand nur etwas von 2
Jahren Bewährung und einer Verurteilung zu 720 Tagessätzen,
was quasi das Äquivalent für 2 Jahre Knast wäre.

Der hat bestimmt einen ordentlichen Tagessatz, ich tippe mal:

2.500 Euronen?

Was meint ihr? Kann das hinhauen oder ist die Größenordnung völlig daneben?

=TSCHÜSS()

Moin auch,

Hast Du mal einen Link, damit wir die entsprechenden Aussagen
nachlesen können. In meiner Zeitung stand nur etwas von 2
Jahren Bewährung und einer Verurteilung zu 720 Tagessätzen,
was quasi das Äquivalent für 2 Jahre Knast wäre.

Aus dem Spiegel: „Nach Informationen des SPIEGEL scheint die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung beantragen zu wollen. Zudem solle der Aufsichtsratsvorsitzende der FC Bayern München AG eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen zahlen, was einer weiteren Freiheitsstrafe von zwei Jahren entspricht.
In der Münchner Justiz bemüht man offenbar eine Vorschrift des Strafgesetzbuches, die es dem Gericht erlaubt, diese Geldstrafe bei der Bewährung auszuklammern.“

Also 2 Jahre Bewährung plus 2 Jahre Bewährung.

Ralph

Hi,

Der hat bestimmt einen ordentlichen Tagessatz, ich tippe mal:
2.500 Euronen?

wie? so wenig? Kann ich ja gar nicht glauben.

Es mag zwar sein, dass ein Gericht - insbesondere ein bajuwarisches- in Ermangelung der korrekten Informationen so etwas festlegen wuerde, aber der tatsaechliche Tagessatz duerfte doch wohl wesentlich hoeher liegen.

Gruss
E.

Hi,

Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens dreißigtausend Euro festgesetzt. Letzteres entspricht einem Jahreseinkommen von 10.950.000 €.

Wieviel er tatsächlich hat, hängt sicher mehr von der Wurschtfabrik und dem Anlagevermögen ab als vom FCB, da gibts nur das Grundgehalt, der Rest wird gespendet.

Kann man also nur raten.

Grüße Bernhard.