Ultrasensibele Nachbarn. Welche Rechte hat man?

Hi!
Nehmen wir mal an jemand wohnt in einem Mehrfamilienhaus, und die Leute unten drunter beschweren sich regelmäßig über Lärm.
Dabei versucht man wirklich leise zu sein, und es kommen bis auf Wohngeräusche keine Töne aus der Wohnung.
Es ist so schlimm das schon die Lebensqualität leidet, weil man bei jedem Ton angst hat die stehen gleich wieder vor der Tür. Da wird schon mit Anwalt und allem gedroht aber man ist wirklich leise, keine Musik etc.
Man stelle sich vor diese Personen gehen schon praktisch auf Zehenspitzen.
Es ist wirklich so schlimm das man sich nicht traut einen Stuhl zu verschieben.
Teilweise könnte es Vorwürfe geben man würde hören das um 23:45 einen schrank montiert wird (wer bitte würde sowas um 23:45 machen?) Oder das den ganzen Abend gelärmt würde (man stelle sich vor der beschuldigte war gar nicht da)

Meine Frage ist:
Was hätte man in der Hand? Was könnte man gegen diese ständige Belästigung tun?
Da beide Eigentümer sind weiß ich nicht ob aus-sitzen funktioniert. Man müsste ein schreiben haben was als wohnlärm durchgeht und was nicht, und was sie zu dulden haben.
Natürlich alles rein fiktiv, würde mich mal interessieren ob da was gehen würde.
Gruß
rudi

Hallo,

habe leider gar keine Ahnung von diesem Problem. Bin kein Mieter. Hoffe andere bieten mehr Hilfe.

Gruß

Hi Rudi,

in Deutschland ist fast alles geregelt.
Verkehrs-, Bahn- oder Fluglärm, Lärm vom Sportplatz oder einer Musikveranstaltung. Was fehlt ist der Lärm der durch Decken und Wände eines Hauses dringt, der durch Nachbarn verursacht wird. Hier liegt ganz klar ein Versäumnis vor, das zwar bekannt ist, aber keiner sich drantraut. Lärmschutz im Allgemeinen ist eine teure Angelegemheit, was die Preise für Miete oder den Kauf einer Wohnung in die Höhe schnellen lassen würde. Aus diesem Grund wird dieses Thema nicht abgearbeitet. Man hofft auf die Venunft und Rücksichtnahme der Menschen.
In letzter Zeit wird das eine oder andere für Lärmschutz im Wohnungsbau getan. Aber nur sehr zögerlich und langsam. Für Dich trifft das nicht zu.
Eine rechtliche Grundlage den Lärmverursacher zum „leise sein“ zu verdonnern kenne ich nicht - also aussitzen - um Ruhe bitten - umziehen

Leider kann ich Dir nichts erfreulicheres mitteilen.

Gruß Lutz

Hi,
es gibt keine Festlegungen was für Lärm man zu dulden hat oder was normal ist. Es gibt nur die Pflicht zur GEGENSEITIGEN Rücksichtnahme. Bei Ihrer Wohnung ist anscheinend der bauliche Schallschutz nicht ausreichend. Eine verbesserung des Schallschutzes kostet einiges und bringt dann nur vorteile für den Nachbarn. Villeicht sollten Sie einen Auszug aus der Wohnung in betracht ziehen. Villeicht bringt aber auch ein klärendes Gespräch Erfolg und der Nachbar ist einsichtig.
Gruß
Wahlers