Um das Anhängerthema nocheinmal aufzugreifen

Guten Morgen

Wer haftet denn für die Anhängerunfälle?

Mein Versicherungsvertreter sage mir, wenn ich mit dem Anhänger am Fahrzeug einen Schaden verursache dann die Versichung des Zugfahrzeuges.
Es würde Versicherungsbetrügern Tür und Tor geöffnet, wenn die billige Hängerversicherung für Schäden durch den Anhänger aufkommen müßte.
Aber da stellt sich doch die Frage, wofür denn überhaupt der Versicherungsschutz bestehen muß.

Ich vermute einmal, daß wenn ich den Hänger mit der Hand rangiere und damit einen Schaden anricht die Versicherung bestimmt nicht dafür eintreten will. Vielleicht mit dem Argument, daß der Hänger von Hand bewegt wurde …Und somit vielleicht die private Haftpflicht eintreten muß ?

Also, in welchen Fall zahlt die Anhängerversicherung
WerWeissWas

Guten Morgen

Wer haftet denn für die Anhängerunfälle?

Mein Versicherungsvertreter sage mir, wenn ich mit dem
Anhänger am Fahrzeug einen Schaden verursache dann die
Versichung des Zugfahrzeuges.

zur Zeit noch richtig, soll aber geändert werden.

Es würde Versicherungsbetrügern Tür und Tor geöffnet, wenn die
billige Hängerversicherung für Schäden durch den Anhänger
aufkommen müßte.

dies hat mit der Höhe des Beitrages nichts zu tun.
Man bedenke, die Gefahr geht immer vom ziehenden Fahrzeug aus.

Aber da stellt sich doch die Frage, wofür denn überhaupt der
Versicherungsschutz bestehen muß.

Ich vermute einmal, daß wenn ich den Hänger mit der Hand
rangiere und damit einen Schaden anricht die Versicherung
bestimmt nicht dafür eintreten will.

wenn der Hänger von Menschen geschoben wird,
oder z.B. beim Parken ohne Zugfahrzeug weg rollt
wird der Schaden über die Hängerversicherung gezahlt.

Vielleicht mit dem
Argument, daß der Hänger von Hand bewegt wurde …Und somit
vielleicht die private Haftpflicht eintreten muß ?

Die Privathaftpflicht leistet nicht, wenn es sich um Kraftfahrzeuge handelt. Hierzu gehören auch Anhänger.

Also, in welchen Fall zahlt die Anhängerversicherung
WerWeissWas

siehe oben

Gruß

Zuerst einmal Danke für deine Antwort

Es würde Versicherungsbetrügern Tür und Tor geöffnet, wenn die
billige Hängerversicherung für Schäden durch den Anhänger
aufkommen müßte.

dies hat mit der Höhe des Beitrages nichts zu tun.
Man bedenke, die Gefahr geht immer vom ziehenden Fahrzeug aus.

Es geht ja auch nicht um die Schadeshöhe, das ist richtig, es geht doch darum, was man mit einem Anhänger so alles anstellen kann wenn man nur will. Dieses Thema möchte ich aber auch nicht vertiefen.

wenn der Hänger von Menschen geschoben wird,
oder z.B. beim Parken ohne Zugfahrzeug weg rollt
wird der Schaden über die Hängerversicherung gezahlt.

Vielleicht mit dem
Argument, daß der Hänger von Hand bewegt wurde …Und somit
vielleicht die private Haftpflicht eintreten muß ?

Die Privathaftpflicht leistet nicht, wenn es sich um
Kraftfahrzeuge handelt. Hierzu gehören auch Anhänger.

Ist ja eigentlisch logisch. Aber wie Versicherungen nun einmal so sind, sind folgen sie ihrer eigenen Logik und versuchen sich vor dem zahlen zu drücken.

Zurück Grüße

Hallo,

Mein Versicherungsvertreter sage mir, wenn ich mit dem
Anhänger am Fahrzeug einen Schaden verursache dann die
Versichung des Zugfahrzeuges.

Das ist insofern richtig, dass die Vers. des ziehenden Fzgs AUCH eintreten muss.

Seit einem BGH-Urteil aus 2010 haften Zugfzg-VR und Anh-VR im Innenverhältnis mit je 50%, der Geschädigte kann sich nach Belieben an einen der beiden wenden.

Es würde Versicherungsbetrügern Tür und Tor geöffnet, wenn die
billige Hängerversicherung für Schäden durch den Anhänger
aufkommen müßte.

Die Anh-KH wird demnächst teurer, ggf auch mit SFR berechnet. Vermiet-Anh (zB vom Baumarkt) werden demnächst in der KH so teuer wie ein Pkw sein - meine persönliche Einschätzung.

Aber da stellt sich doch die Frage, wofür denn überhaupt der
Versicherungsschutz bestehen muß.

zB für Schäden, in denen das Zugfz nicht bekannt ist oder eben bei Schäden im Handbetrieb.

Grüße, M

Hallo,

Aber wie Versicherungen nun einmal
so sind, sind folgen sie ihrer eigenen Logik und versuchen
sich vor dem zahlen zu drücken.

bei allem Verständnis für möglicherweise entsprechende persönliche Erfahrungen aus der Vergangenheit, muss man doch festhalten, dass Versicherungen eben nicht „nun einmal so sind“.
Weder sind es hämische Raffzähne, die mit diabolischem Grinsen den Kunden die unbezahlten Schäden hinterlassen, noch sind sie gutmütige Halbheilige, die samariterhaft und uneigennützig das Hohelied von der edelmütigen Opferbereitschaft singen.

Es sind schlichtweg Wirtschaftsunternehmen, die gewinnmaximiert und ergebnisorientiert ihre Geschäfte betreiben. Ihre Leistungen basieren auf Bedingungswerken, die - mehr oder minder verständlich - die Grenzen ebendieser Leistungsfähigkeit aufzeigen.
Eine Entscheidung, ob diese Leistungen in einem vernünftigen Verhältnis zum geforderten Beitrag stehen, ist VOR Vertragsabschluß zu treffen.

Dies sollte man als Verbraucher immer vor Augen haben und sich auch nicht von mitunter blumigen Versprechungen mancher aalglatter Versicherungsverkäufer täuschen lassen.

Auch sind Versicherungen keine Spardosen, die man regelmäßig plündern darf - auch und vor allem, wenn es keinen Schaden gab.
(Es käme auch niemand auf die Idee, selber einmal im Jahr auf seinen Bodyguard zu schießen, nur weil es kein Attentat gegeben hat!)

Viele Grüße
Loroth

3 Like

Hi

dann mal rann an den Speck , wer würde dann in folgenden Fall zahlen.

Die Sache ist geregelt , der Fahrzeugführer hat diese Bagatelle aus der Geldbörse bezahlt , also kann man das hier ruhig aufgreifen.

folgender Fall :
Eine Person hat 2 Pkw’s , davon ein „Sommerspielzeug“ das nur bei schönen Wetter gefahren wird .
Dieser Wagen musste in die Werrkstatt und anschliessend zum TÜV

zum abholen hat sich der Fahrzeughalter einen PKW Anhänger ausgeliehen , den Sommerwagen aufgeladen und an seinem Allrad angetriebenen „Jedentag - Auto“ angehängt, als Der in der Werkstatt fertig war und den Wagen so nach Hause gebracht .

Der Hof der Werkstatt ist recht zugeparkt und gleichzeitig wird die eine Aussenwand des Hauses renoviert , dort steht ein kleines Baugerüst .
beim Rangieren hat sich der Fahrzeugführer ein klein wenig in der länge und im Schwenkbereich des Hängers beim wenden und rangieren verpeilt und rammte mit der hinteren Ecke , also den etwas hinten heraus stehenden Auffahrrampen das Baugerüsst .
in dem Rohrträger des Baugerüst war eine Beule ( kein Arbeiter am arbeiten , das Baugerüsst war leer )

Das der Fahrzeugführer schuld war , steht ausser Frage , aber mal angenommen man hätte einen Versicherungsfall daraus gemacht , wessen Versicherung müsste zahlen .
die des Anhängers oder die des Zugfahrzeuges ?

Toni

Hallo,

beim Rangieren

die folgenden Aussagen gehen davon aus, dass der Anhänger mithilfe des Zugfahrzeugs rangiert wurde.
Wurde er jedoch von Hand rangiert, haftet ausschließlich die Haftpflicht des Anhängers.

hat sich der Fahrzeugführer ein klein wenig in
der länge und im Schwenkbereich des Hängers beim wenden und
rangieren verpeilt und rammte mit der hinteren Ecke , also den
etwas hinten heraus stehenden Auffahrrampen das Baugerüsst .
in dem Rohrträger des Baugerüst war eine Beule ( kein Arbeiter
am arbeiten , das Baugerüsst war leer )

Das der Fahrzeugführer schuld war , steht ausser Frage , aber
mal angenommen man hätte einen Versicherungsfall daraus
gemacht , wessen Versicherung müsste zahlen .
die des Anhängers oder die des Zugfahrzeuges ?

Bislang wurden bei einem derartigen Gespann die Schäden ausschließlich über die Haftpflicht des ziehenden Fahrzeugs abgewickelt und auch nur diesem Versicherungsvertrag belastet.

Seit einem BGH-Urteil von Ende Oktober letzten Jahres aber ist die Haftung zu je 50% auf Zugfahrzeug und Anhänger zu verteilen.

Da diese Neuregelung erhebliche Auswirkungen auf die Beitrags- und Vertragsstrukturen der Versicherer haben wird, sind die Versicherungen derzeit noch bemüht, die „alte“ Regelung beibehalten zu dürfen.

Viele Grüße
Loroth