Um die vorherige Frage mal zu präzisieren,

Hi,

damit nicht wieder die Mehrheit vom eigentlichen Thema abweicht, stelle ich die Frage mal so:

Was wäre, wenn jemand mit 95 km/h in einem 100er Bereich nachts geblitzt wird, und daraufhin infolge Schreck einen Unfall baut?

Bitte nicht sagen, dass man in so einem Fall nicht geblitzt werden würde.
Das kommt nicht selten vor.

Wie ist jetzt die Sachlage?

Gruss,

Hallo!

Dann gilt genau das gleiche wie unten.

Außerdem ist es Unsinn, das üblicherweise geblitzt wird, wenn man keine Geschwindigkeitsübertretung begangen hat.

Gruß
Tom

Hallo Helge!

…daraufhin infolge Schreck :einen Unfall baut?

Ein Pferd, das bei gewöhnlichen Situationen zu unfallträchtigen Reaktionen neigt, darf nicht mehr auf die Straße oder muß intensiv nachgeschult werden. Wenn der schreckhafte Mensch schon nicht so viel ziehen kann wie ein Pferd, soll er auch noch mit geringerer geistiger Eignung davon kommen? :smile:

Gruß
Wolfgang

Das stimmt nicht Tom.

Folgender Fall:

Mann fährt mit 50 auf Landstr. u wird geblitzt.
Er fährt zurück, vergewissert sich der erlaubten 50 kmH u fährt wieder durch die Anlage mit 50 u wird geblitzt.

er wieder zurück u fährt nun mit eindeutigen Handzeichen durch Blitzanlage um dann den Betrachter der Fotos darauf hinzuweisen, dass er keine Geschwindigkeitsüberschreitung machte.

ca. 2 Wochen später bekommt er POst mit dem Hinweis:

danke, dass Sie uns darauf hingewiesen haben… Anlage war falsch eingestellt

ein paar Tage später bekommt er wieder Post:

zwar habe er keine Geschwindigkeitsübertretung begangen, aber auf allen 3 Fotos ist eindeutig zu sehen, dass er nicht angeschnallt war, dafür bekam er ein Verwarngeld.

Diese Gegebenheit ist war.

Was ich damit sagen will, die Beamten, die die Anlagen aufstellen, sind auch nicht vor Fehlern geschützt, das beweist uns auch die hohe Zahl der eingestellten Verfahren.

LG

Andrea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Aber muss man nicht als Führer eines Fahrzeuges mit unvorhergesehenen Dingen rechnen?
Muss man nicht in der Lage sein, in solchen Situationen sein Fahrzeug entsprechend in der Gewalt haben?

LG

Andrea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Ja und? Ich hab ja nicht gesagt, dass es so etwas nicht gibt, es ist aber nicht üblich. Außerdem gibt es genau hiefür auch Rechtsmittel!Und außerdem werden solche Strafbescheide meist im Rechtsmittelverfahren nicht deswegen aufgehoben, weil das Radar falsch eingestellt war, sondern weil der Behörde irgendein sonstiger Unsinn passiert ist.

Das mit dem Nichtangeschnalltsein ist jedenfalls von der Behörde in dem von dir berichteten Fall völlig zu recht aufgegriffen worden.

Gruß
Tom

Hallo!

Ja und? Ich hab ja nicht gesagt, dass es so etwas nicht gibt,
es ist aber nicht üblich. Außerdem gibt es genau hiefür auch
Rechtsmittel!Und außerdem werden solche Strafbescheide meist
im Rechtsmittelverfahren nicht deswegen aufgehoben, weil das
Radar falsch eingestellt war, sondern weil der Behörde
irgendein sonstiger Unsinn passiert ist.

ja zb so bescheuert eingestellt, dass nicht das Auto den Blitz auslöste, sondern andere Gegenstände

Es ist auf jeden Fall keine Seltenheit.

Das mit dem Nichtangeschnalltsein ist jedenfalls von der
Behörde in dem von dir berichteten Fall völlig zu recht
aufgegriffen worden.

ich habe nie etwas anderes behauptet.

Gruß
Tom

Liebe Grüße

Andrea

Aber muss man nicht als Führer eines Fahrzeuges mit
unvorhergesehenen Dingen rechnen?
Muss man nicht in der Lage sein, in solchen Situationen sein
Fahrzeug entsprechend in der Gewalt haben?

Jein. Natürlich muß man das, ebenso wie die Dame, die dem Testfahrer damals begegnete, selbst Schuld hatte und offenbar unfähig war, ein Fahrzeug sicher zu führen, ABER…

…trotzdem ist es nicht in Ordnung, eine solche gefährdende Situation mutwillig herbeizuführen, denke ich. Es bleibt BEIDES ein Fehlverhalten. Wie Gesetzgeber und Rechtsprechung das bewerten, weiß ich jedoch leider nicht.

Gruß,

Malte.

Hallo helge,

auch dies rechtfertigt keinen Fahrfehler.

Gruß ivo

Hallo!

Es ist auf jeden Fall keine Seltenheit.

…was ist deine Quelle für diese Annahme?

Gruß
Tom

Hallo!

Es ist auf jeden Fall keine Seltenheit.

…was ist deine Quelle für diese Annahme?

Einfach jem. der die fälligen Verfahren bearbeitet, inkl. Fotos…

Liebe Grüße

Andrea

Gruß
Tom

…trotzdem ist es nicht in Ordnung, eine solche gefährdende
Situation mutwillig herbeizuführen, denke ich. Es bleibt
BEIDES ein Fehlverhalten. Wie Gesetzgeber und Rechtsprechung
das bewerten, weiß ich jedoch leider nicht.

Wissen wir doch,
mit sehr geringen Ausnahmen bekommt die Polizei immer recht.
Hatte da einen Fall, wo die Polizei blitzte, obwohl hinreichend bekannt war ( Stand auch vorher schon in der Zeitung), daß an dieser Stelle eine unbegründete, nachweislich gesetzwidrige Einschränkung der Geschwindigkeit durch ein Verkehrsschild sanktioniert war.

Noch mal zum Nachdenken:
Die Polizei nutzt einen bekannten rechtswidrigen Zustand einzig und allein dafür aus um das Staatssäckchen zu füllen. Es gibt an der beschriebenen Stelle keinerlei Gefahr.
Diese Verkehrseinschränkung wurde im Zuge einer Baustelle eingerichtet, welche schon über fast 2 Jahre nicht mehr existiert. Das verantwortliche Tiefbauamt ignorierte mehrmals die Aufforderung die Geschwindigkeitsbegrenzung aufzuheben.
Formal rechtlich ist die Polizei im Recht. Sie hat nicht über den Sinn und Unsinn von Verkehrsschildern nachzudenken, jedenfalls nicht die Beamten, die die „Blitzerpläne“ erarbeiten und die in den Tarnwagen sitzen.
Nachdenken ist in Deutschland verboten. Und etwas sinnvolles im Bürokratenwirrwar durchzusetzen schier unmöglich.

Zum Erschrecken bei der Blitzerei kann ich nur sagen, der zu schnell fährt, muß damit rechnen geblitzt zu werden. Ist er allein auf der Straße, ist der Graben an der Seite das kleinste Übel. Wenn jedoch durch unberechenbares Bremsen und verreissen des Lenkrades andere Verkehrsteilnehmer mitunter stark gefährdet werden, hört der Spass auf.
Da auch in diesem Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit der „Blitzer“ unschuldig ist, sehe ich es als notwendig an, den Schnellfahrer auf der Stelle , auch wegen seiner überhöhten Geschwindigkeit mehr denn wegen seines unberechenbaren Reagierens sofort den Führerschein zu entziehen. Keine Übersicht, seine Sinne nicht im Griff, vielleicht noch ängstlich - alles noch erklärbar, aber wenn dann noch überhöhte Geschwindigkeit dazu kommt …eine fahrende Bombe.

Gruß Gert

Diese Gegebenheit ist wa h r.

Ehrlich? Ich kannte sie bisher nur als „Urban Legend“ und habe nie jemand getroffen, der sie belegen konnte! Du kannst?

Diese Gegebenheit ist wa h r.

Ehrlich? Ich kannte sie bisher nur als „Urban Legend“ und habe
nie jemand getroffen, der sie belegen konnte! Du kannst?

Es war ein Artikel in einer Autozeitschrift…

Es war ein Artikel in einer Autozeitschrift…

Auto- und dann vier große Buchstaben?

1 Like

So ist das nicht
Hallo!

Wissen wir doch,
mit sehr geringen Ausnahmen bekommt die Polizei immer recht.

Wieso denn, sollte sie in dem von dir genannten Fall Recht kriegen?? Wer sollte ihr den Recht geben?

Hatte da einen Fall, wo die Polizei blitzte, obwohl
hinreichend bekannt war ( Stand auch vorher schon in der
Zeitung), daß an dieser Stelle eine unbegründete, nachweislich
gesetzwidrige Einschränkung der Geschwindigkeit durch ein
Verkehrsschild sanktioniert war.

Ja, dann ab zum Gericht, wenn das so eindeutig ist. Das ist überhaupt kein Problem! Dass man sich gegen rechtswidrig aufgestellte Verkehrszeichen nicht wehren kann, ist schlichtwegs gelogen.

Ich habe mich selbst einmal in Deutschland, ohne wirkliche Kenntnisse im deutschen OWi Recht, erfolgreich gegen ein rechtswidrig aufgestelltes Halteverbot gewehrt. Gar kein Problem, es war ein einseitiger Schriftsatz.

Gruß
Tom

Hallo!

Also es werden natürlich viele Bescheide aufgehoben, ich weiß das wenigstens aus der Praxis, aber nicht deswegen, weil man üblicherweise Radargeräte zu niedrig einstellt. Meistens sind es entweder übliche technische Ungenauigkeiten (zB es ist nicht erkennbar, wer jetzt geblitzt wurde) oder die Behörde selbst macht einen Fehler (das ist noch häufiger, weil man ja in der öffentlichen Verwaltung der Ansicht ist, immer weiter sparen zu müssen und auf ordentlich ausbebildete Juristen immer mehr verzichten zu können).

Gruß
Tom

Und Antwort

Ja, dann ab zum Gericht, wenn das so eindeutig ist. Das ist
überhaupt kein Problem! Dass man sich gegen rechtswidrig
aufgestellte Verkehrszeichen nicht wehren kann, ist
schlichtwegs gelogen.

Habe ich überhaupt nicht behauptet,daß man sich nicht gegen die Verkehrsschilder wehren kann. Das war es nicht, was ich sagen wollte. Es ging mir einzig und allein um den Sachverhalt, dass sich der Staat mit seiner administrierten Gewalt (Polizei) an rechtswidrigen Sachverhalten offensichtlich bereichert, deren Rechtmäßigkeit er selbst durchzusetzen hat. Es geht nicht um die Administrative selbst.
Gert