Um Dualesstudium beworben nun Musterung

Hallo liebe wer-weiß-was Community

ich mache im Jan 09 mein Abitur und habe mich vor 6 Wochen um 2 Duale Studienplätze beworben, nun will mich das KWEA mustern.
Nun meine Frage: Kann das KWEA den Ausbildungsvertrag (falls ich einen bekomme) zunichte machen?
Was geht also vor Wehrdienst oder Ausbildung?

MFG und schon mal vielen Dank

Roman Joerg

ich mache im Jan 09 mein Abitur und habe mich vor 6 Wochen um
2 Duale Studienplätze beworben, nun will mich das KWEA
mustern.

Ganz normaler Vorgang. Du wirst ja auch nicht erst seit gestern wissen, dass es in Deutschland die allgemeine Wehrpflicht gibt und solltest also auch entsprechend planen.

Nun meine Frage: Kann das KWEA den Ausbildungsvertrag (falls
ich einen bekomme) zunichte machen?

Ein Duales Studium ist keine Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz, sondern ein Hochschulstudium/Studium an einer Berufsakademie. Ein solches Studium ist im Gegensatz zu einer Berusfausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz kein Rückstellungsgrund, bzw. erst, wenn mindestens drei Semester studiert wurde.
Solltest du aber eine Studienplatzzusage bekommen und einberufen werden bleibt dir der Studienplatz bis nach dem Wehrdienst erhalten.

Was geht also vor Wehrdienst oder Ausbildung?

Bei Berufsausbildungen gemäß Berufsbildungsgesetz grundsätzlich die Ausbildung.
Beim Studium grundsätzlich der Wehrdienst.

Ich empfehle dir durch Eigeneinitative zu versuchen dein Einberufungsdatum nach deinen persönlichen Interessen festlegen zu lassen, sofern du tauglich bist.

Gruß Andreas

Hi

Gleiches Problem habe/hatte ich auch. Ich war allerdings schon bei der Musterung und habe nachgefragt. Wenn du eine Duale Ausbildung machen willst, muss du leider damit warten bis du die 9 Monate abgeleistet hast. In Arnsberg hat man mir gesagt, dass ich auf jedenfall erst eingezogen werde.

Fazit: Bei Dualer Ausbildung, keine Zurückstellung!!!

Michi

Fazit: Bei Dualer Ausbildung, keine Zurückstellung!!!

Bitte nicht Duale Ausbildung mit Dualem Studium verwechseln! Das System der Dualen Ausbildung ist das mit Masse genutzte Sytem der Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz in der Bundesrepublik Deutschland und hat nichts (!) mit dem Dualen Studium zu tun.

Bei einer Dualen Ausbildung gibt es auch grundsätzlich eine Zurückstellung.

Gruß Andreas

Hi
Also mir hat man gesagt, bei Dualer-Ausbildung gibt es keine Zurückstellung. Ich fände es aber mal ne sauerei, wenn es so ist, denn nur deshalb habe ich mich dieses Jahr nicht um einen Ausbildungstelle beworben.

Egal jetzt ist eh zu spät.

Also mir hat man gesagt, bei Dualer-Ausbildung gibt es keine
Zurückstellung. Ich fände es aber mal ne sauerei, wenn es so
ist, denn nur deshalb habe ich mich dieses Jahr nicht um einen
Ausbildungstelle beworben.

Noch mal: Eine Duale Berufsausbildung ist eine stink normale Berufsausbildung, wegen der selbstverständlich auch grundsätzlich zurückgestellt wird.

Hier gehts zur Dualen Ausbildung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Duale_Ausbildung

Und hier zum Dualen Studium:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ausbildungsintegrierter…

Ich weiß nicht wo das Problem ist, schätze aber mal, dass es schlicht mit der falschen Benutzung von Begriffen zu tun hat.

Gruß Andreas