Hallo,
folgende Situation: Ich arbeite nebenbei etwas bei upwork.com als freelancer und da habe ich bei jemanden arbeit gefunden. Ich habe die arbeit erülllt allerdings hat er nicht gezahlt.
Glücklicherweise habe ich seine Skype_ID und im skype verlauf ist auch alles fest drin das wir eine abmachung haben. Ich habe mir gedacht villeicht könnte man bei einem inkasso unternehmen anzeigen da ich ja seine skype id haben oda was kann ich mahcen um an meingeld zu kommen ?
Ohne zustellfähige Adresse des Schuldners: Als bezahltes Lehrgeld ausbuchen.
Kann ich iwie die Adresse des schuldners auf kosten des schuldners ausindig machen?
Du wurdest nicht im Internet betrogen, sondern Du hast ohne schriftlichen Auftrag/Vertrag für jemanden gearbeitet, von dem Du nicht einmal eine Anschrift hattest. Das hat mit dem Internet nichts zu tun, sondern mit Deiner eigenen Unvorsichtigkeit. Dafür braucht man aber das Internet nicht.
Gruß
C.
Kann man probieren: Detektei, Auskunftei und dergleichen
Moin,
Zunächst bist du der Auftraggeber für eine solche Suche und wirst sie auch bezahlen müssen. Ob du dieses Geld vom Schuldner auch wirklich zurück bekommst, steht aus meiner Sicht in den Sternen, genau so wie deine Forderung. Denk doch mal nach und versetze dich in die Lage einer Detektei. Da gilt „Wer die Musik bestellt, der zahlt.“ Du vergibst den Suchauftrag, du bezahlst.
Erst vor Gericht würde zudem entschieden, ob die Forderung rechtmäßig wäre.
Übrigens: deine obige Frage ist schon sehr eigenwillig. Du solltest dir deine Vorgehensweise als Freelancer besser überlegen und deiner Kenntnisse des Marktes und einfacher juristischer Dinge auffrischen.
Ulrich
Ist doch auch gar nicht erforderlich. Formfreiheit bei Verträgen. Und er hat ja kein Grundstück gekauft wofür die Schriftform zwingend vorgeschrieben ist.
Habe ich irgendwo schon einmal gehört. Es ist aber durchaus hilfreich, einen schriftlichen Vertrag zu haben, wenn Auftrag, Ausführung und Bezahlung zeitlich auseinanderfallen. Nicht umsonst endete aber mein erster Satz nicht nach dem zweiten Komma.
Ja, ist immer eine schöne Theorie, diese Formfreiheit. Bis es dann vor Gericht an den Beweis geht dass diese Abmachung genau so stattgefunden hat während die Gegenseite sagt „Das habe ich nie gesagt!“
Der Hinweis auf die Formfreiheit war ja auch nur der Form halber
Die Beweisbarkeit hat mit der Formfreiheit genau gar nichts zu tun.
Und dein Einlass so gar nichts mit der Anmerkung von C_Punkt und meiner Antwort darauf…
An die Polizei kannst du dich auf jeden Fall wenden! Den Ausgang kann ich leider nicht abschätzen, aber ich würde die Angelegenheit auf jeden Fall nicht auf sich beruhen lassen …
Ah so. Dann hast Du Dein Posting wohl heftig seltsam formuliert. Denn in dem steht genau das drin. Ich zitiere es Dir gern nochmal:
Du vermengst hier eine Grundlage des alltäglichen Vertragsrechts mit einer (nur vermuteten) schwierigen Beweislage. Die haben immer noch nichts miteinander zu tun. Und deshalb ist es Unsinn, die Ausnutzung der Formfreiheit grundsätzlich zu kritisieren.
Dann mal ein Beispiel: Ich verkaufe dir mein Auto. Kaufpreis 15.000 EUR. Zahlbar in 5 Raten à 3.000 EUR. Vertrag wurde mündlich geschlossen, keine Zeugen. Wie soll ich vor Gericht glaubhaft beweisen können dass als Kaufpreis 15.000 vereinbart war wenn du sagst „Stimmt nicht, es waren 10.000, zahlbar in 4 Raten - 3 x 3.000 und einmal 1.000 EUR. Und die habe ich ja auch gezahlt, hier die Kontoauszüge.“?
Obwohl Formfreiheit besteht ist es immer besser doch etwas schriftliches zu haben. Genau das warf ein C_Punkt ein, was ich dann bestätigte woarauf du sagtest dass das nichts „miteinander zu tun hat“.
Das habe ich nie bestritten. Aber ein Zeuge reicht doch. Oder ein Emailverkehr. Oder einfach die (gegenseitige) Übergabe selbst.
Stell Dir mal den Alltag vor, wenn man jeden Kaufvertrag schriftlich abfassen MÜSSTE, damit er gültig wäre. Wo muss ich am Kaugummiautomaten unterschreiben? Wo ist der Beweis für meinen Kauf? Wie sieht es beim Brötchenkaufen beim Bäcker aus?
Btw., hier gibt es doch einen mehrfachen Emailverkehr. Was genau spricht denn dagegen, den als Beweis für einen Auftrag zu sehen? (Wenn denn tatsächlich ein Auftrag erteilt wurde - wir wissen den genauen Inhalt ja gar nicht.) Was genau wäre denn bei einem Vertrag hin- und herschicken denn anders? Eine Unterschrift kann man auch fälschen.
Es handelt sich hier um eine zivilrechtliche Angelegenheit. Da ist die Polizei nicht zuständig.