daß es hier eigentlich nicht um Hausaufgabenerledigung geht,
ist aber bekannt, oder?
ja das ist mir bekannt, es handelt sich nicht um HA. ich muss
verständnis für die wörter finden.
Scheingefecht. Es handelt sich bei der Anfrage um eine Aufgabe. Wofür die genau ist, ist nebensächlich.
Der Sache nach findet die Erhöhung in zwei Positionen statt:
gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage. Kommst Du damit
weiter?
gezeichnetes Kapital ist denke ich 5 Mio ( 5 Mio a 1 Euro die
Neuaktie)
Genau.
die Kapitalrücklage sind die vorhandenen 50 Mio
macht zusammen: 60 Mio nach Kapitalerhöhung.
Nein, die Kapitalrücklage enthält das Agio, also die Differenz zwischen Nennwert und Ausgabepreis * Aktienzahl.
der Ausgabepreis interessiert zunächst nicht (?)
Falsch, siehe oben.
um welchen betrag erhöht diese kapitalerhöhung das
das fremdkapital
Durch die Kapitalerhöhung direkt? Was soll denn da mit dem
Fremdkapital passieren? Vorschläge?
ich verstehe das so: FK sind 50 Mio - 26 Mio - 14 Mio = 10 Mio
(die Kleinanleger)
Das Fremdkapital war gar nicht angegeben. Und es ändert sich auch nicht direkt durch eine Kapitalerhöhung. Bestenfalls werden die Verbindlichkeiten durch die Kapitalerhöhung zurückgeführt, also durch die eingenommenen 60 Mio. Euro.
10 Mio (vorhandenes) + 5 Mio neue Aktien = 15 Mio Gesamt FK
oder?
eine vage Frage.
*ächz*
ja du hast recht, jedoch kam mir der Sinn, man kann ja
Rückstellungen (Rentenzahlungen, Prozesskosten, Regress)
vortäuschen, aber diese wären ja dann bei einer pleite voll
sichtbar. Sollte es eine Pflicht geben, diese in einer
bestimmten Höhe anzulegen?
Das gibt keinen Sinn und damit meine ich den gesamten Absatz. Rückstellungen werden für Verbindlichkeiten gebildet, die in Höhe oder Sicherheit des Eintretens nicht sicher beziffert werden können.
Überschuldung heisst:
- die durch das EK nicht gedeckten Verluste
Stimmt.
Zahlungsunfähigkeit heisst:
- wenn kein Geld mehr vorhanden ist. das soll nicht bedeuten,
das auf der Aktivaseite nichts mehr sich befindet…
Zahlungsunfähigkeit heißt, daß nicht genug Liquidität vorhanden ist, um bestehende Zahlungsverpflichtungen zu regulieren.
Insolvenz bedeutet:
- Vermögen deckt die Schulden nicht
Für eine Insolvenz gibt es zwei Gründe: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.
Vermögen ist:
- das aus dem Kapital (EK, FK) in die auf der Aktiva-Seite
gebrachten (umgewandelten) Sachgegenstände
Im Prinzip, aber die Definition finde ich unglücklich.
Ich kann überschuldet sein, muss aber Konkurs beantragen, wenn
eine Insolvenz oder/und eine Zahlungsunfähigkeit eintritt.
diese tritt ein, wenn auf der Aktivaseite MINUS 1 Euro steht.
Im Prinzip ja, wobei zwischen wirtschaftlicher und bilanzieller Überschuldung zu unterscheiden ist.
Dazu mehr in diesem Thread:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Gruß,
Christian