Umbau Behindertengerechte Duschabtrennung

Meine Schwester ist nach Verkehrsunfall 100% Schwerbehindert.Sie hat eine behindertengerechte Duscheinrichtung ebenerdig mit Duschvorhang.Da sie kein Gleichgewichtssinn hat fällt oder stolpert sie ab und an. Ich habe daraufhin eine feste Duschabdrennung mit Tür in Auftrag gegeben. Kostenangebot bei der Krankenkasse eingereicht aber telefonisch gleichmal abgelehnt.Ist das so richtig oder sollte man Widerspruch einreichen?

Hallo,

ein schriftlicher Antrag erfordert auch einen schriftlichen Bescheid mit der gesetzlichen Grundlage der Ablehnung und einer Widerspruchsbelehrung. Ich würde empfehlen, diesen Bescheid abzuwarten und dann einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen; ggf. Beratungskostenhilfe beantragen. Die Frage ist halt, ob du berechtigt warst, einen Antrag zu stellen. Bist du die rechtliche Betreuerin? Warum hat das nicht die Schwester selbst gemacht? Und in der Regel ist es auch so, dass man erst den Antrag stellt und später den Auftag vergibt - umgekehrt führt es (fast) immer zu Problemen. Das ist dann das Risiko des Antragstellers.

Gruß
Andreas

Habe mich vielleicht ein wenig verkehrt ausgedrückt. Natürlich hat meine Schwester den Antrag abgegeben. Nun warten wir auf ne schriftliche Ablehnung. Sie hat ja ne Rechtsschutz mal sehn.
Danke für die Antwort.

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Freundliche Grüße
Manfred

Kostenangebot bei der Krankenkasse eingereicht aber

telefonisch gleichmal abgelehnt.Ist das so richtig oder sollte
man Widerspruch einreichen?

Hallo,

also ich würde auf jeden Fall nochmal persönlich zur Krankenkasse, bzw. Pflegekasse gehen, da dies oftmals mehr bewirkt, als ein Telefonat.
Vielleicht läßt sich folgendermaßen argumentieren:
Sie müsste unter ständiger Aufsicht beim duschen sein, damit ihre Sicherheit gewährleistet ist
Wenn sie fällt, wären die nachträglichen Kosten zur Behandlung wahrscheinlich höher.

Ich nehme jetzt einfach mal an, dass es sich um eine gesetzliche Krankenkasse handelt, die natürlich durch den Gesundheitsfond stark begrenzte Gelder hat und daher eher zu einer Absage tendiert. Daher heißt es: Geduldig, aber hartnäckig nachfragen und auch auf den Eigenanteil verweisen.
Mehr Informationen vermag ich dir leider nicht zu geben, aber hoffe, dass meine Antwort ein wenig weiterhilft!
Grüße
Marie

In jedem Fall Widerspruch einreichen und zusätzlich eine Rechtsberatung einholen. Die Erstberatung ist meist sogar kostenlos.

Viel Erfolg.