Umbau Eigentumswohnung

Guten Tag,

was darf ich in einer Eigentumswohnung umbauen, ohne die Eigentümer der anderen Wohnungen um Erlaubnis zu fragen?

Darf ich Wände versetzen?

Darf ich einen Wintergarten anbauen?

Darf ich in dem Garten (Sondernutzungseigentum) machen was ich will?

Danke
S.B.

Darf ich Wände versetzen?

wenn es keine tragenden sind

Darf ich einen Wintergarten anbauen?

hierfür bedarf es (evtl. nicht nur die Genehmigung der WEG) sondern einer Baugenehmigung

Darf ich in dem Garten (Sondernutzungseigentum) machen was ich
will?

kommt darauf an

Danke
S.B.

und letztendlich darauf was wie geregelt ist.

Guten Tag,

was darf ich in einer Eigentumswohnung umbauen, ohne die
Eigentümer der anderen Wohnungen um Erlaubnis zu fragen?

Darf ich Wände versetzen?

Nein. Denn in der Regel fasst du dazu Gemeinschaftseigentum an. Wird natürlich fortwährend gemacht, solange es von außen nicht sichtbar ist.
Auch gibt es Wahnsinnige, die selbst vor tragenden Wänden nicht zurückschrecken.

Darf ich einen Wintergarten anbauen?

Nein.

Darf ich in dem Garten (Sondernutzungseigentum) machen was ich
will?

Nur wenn in der Teilungserklärung steht, dass du machen kannst was du willst.

Darf ich Wände versetzen?

Nein. Denn in der Regel fasst du dazu Gemeinschaftseigentum
an. Wird natürlich fortwährend gemacht, solange es von außen
nicht sichtbar ist.
Auch gibt es Wahnsinnige, die selbst vor tragenden Wänden
nicht zurückschrecken.

Wände werden sogar von Mietern ohne Erlaubnis versetzt und die Wände innerhalb einer Wohnung gehören sicherlich nicht zum Gemeinschaftseigentum (ausgenommen die Außenwände).
Aber - wie schon gesagt: tragende Wände dürfen nicht versetzt werden!

Hallo Irene-Marie

Wände werden sogar von Mietern ohne Erlaubnis versetzt

wenn etwas getan wird, muß es noch lange nicht erlaubt sein.
Wenn ich einen Mieter hätte, der eine Wand versetzt, hätte er morgen eine Aufforderung von meinem Anwalt zu unterschreiben, einen Rückbau vorzunehmen.

Gandalf

Wände werden sogar von Mietern ohne Erlaubnis versetzt und
die Wände innerhalb einer Wohnung gehören sicherlich nicht zum
Gemeinschaftseigentum (ausgenommen die Außenwände).
Aber - wie schon gesagt: tragende Wände dürfen nicht versetzt
werden!

Um eine nichttragende Wand zu versetzen, musst du üblicherweise eine Verbindung zu den Geschossdecken, sowohl oben als auch unten, vornehmen.
Geschossdecken sind , abgesehen von Anstrich bzw. Bodenbelag, unzweifelhaft Gemeinschaftseigentum. Es muss dazu massiv in den Aufbau der Decken eingegriffen werden.

Außerdem hat eine versetzte Innenwand, alleine aufgrund ihres Gewichts, Auswirkungen auf die Statik eines Gebäudes. Ist vielleicht bei neueren Gebäuden mit Betondecken nicht so relevant (weiß ich nicht genau), aber in Altbauten mit Holzbalkendecken sicherlich schon einer Überlegung wert.

Natürlich ist mir bewußt, dass es üblich ist Innenwände ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zu versetzen…aber die Frage war, ob es erlaubt sei.

Gruß n.

Hallo n,

bist Du Dir wirklich sicher, dass es ungesetzlich ist, eine nichttragende Wand ohne Zustimmung der anderen Eigentümer zu versetzen? Die anderen scheinen ja alle anderer Meinung zu sein.
Wo kann ich den Gesetzestext nachlesen, oder ist das eher „gefühltes Wissen“ Deinerseits?

Danke
S.

Um eine nichttragende Wand zu versetzen, musst du
üblicherweise eine Verbindung zu den Geschossdecken, sowohl
oben als auch unten, vornehmen.
Geschossdecken sind , abgesehen von Anstrich bzw. Bodenbelag,
unzweifelhaft Gemeinschaftseigentum. Es muss dazu massiv in
den Aufbau der Decken eingegriffen werden.

Moin,
hier steht was:
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/seite10.htm

vnA